Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HAACKE Haus GmbH + Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRA 4967
EUID
DEG1312.HRA4967
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
34 IN 50/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
06.06.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAACKE Haus GmbH + Co. KG, Senator Haacke Str. 1, 14542 Werder (Havel), sind verschiedene gerichtliche Beschlüsse ergangen. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf den 06.06.2025 um 11:00 Uhr beim Amtsgericht Celle anberaumt; Gegenstand der Versammlung ist die Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, konkret der Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert. Zudem wurde den Gläubigern sowie dem Gläubigerausschuss eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, um nach Bekanntmachung des Beschlusses vom 18.12.2025 zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters schriftlich Stellung zu nehmen. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Christian Willmer sind festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 50/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAACKE Haus GmbH + Co. KG, Senator Haacke Str. 1, 14542 Werder (Havel) (AG Potsdam, HRA 4967 P), vertr. d.: 1. HAACKE HAUS GmbH, Am Ohlhorstberge 3, 29227 Celle, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ralf-Peter Kottke, Pfarrwiese 1, 29320 Sü…
34 IN 50/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAACKE Haus GmbH + Co. KG, Senator Haacke Str. 1, 14542 Werder (Havel) (AG Potsdam, HRA 4967 P), vertr. d.: 1. HAACKE HAUS GmbH, Am Ohlhorstberge 3, 29227 Celle, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ralf-Peter Kottke, Pfarrwiese 1, 29320 Südheide, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 50/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAACKE Haus GmbH + Co. KG, Senator Haacke Str. 1, 14542 Werder (Havel) (AG Potsdam, HRA 4967 P), vertr. d.: 1. HAACKE HAUS GmbH, Am Ohlhorstberge 3, 29227 Celle, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ralf-Peter Kottke, Pfarrwiese 1, 29320 Sü…
34 IN 50/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAACKE Haus GmbH + Co. KG, Senator Haacke Str. 1, 14542 Werder (Havel) (AG Potsdam, HRA 4967 P), vertr. d.: 1. HAACKE HAUS GmbH, Am Ohlhorstberge 3, 29227 Celle, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ralf-Peter Kottke, Pfarrwiese 1, 29320 Südheide, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Celle, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 50/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAACKE Haus GmbH + Co. KG, Senator Haacke Str. 1, 14542 Werder (Havel) (AG Potsdam, HRA 4967 P), vertr. d.: 1. HAACKE HAUS GmbH, Am Ohlhorstberge 3, 29227 Celle, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ralf-Peter Kottke, Pfarrwiese 1, 29320 Sü…
34 IN 50/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAACKE Haus GmbH + Co. KG, Senator Haacke Str. 1, 14542 Werder (Havel) (AG Potsdam, HRA 4967 P), vertr. d.: 1. HAACKE HAUS GmbH, Am Ohlhorstberge 3, 29227 Celle, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ralf-Peter Kottke, Pfarrwiese 1, 29320 Südheide, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 06.06.2025, 11:00 Uhr, Saal 124, Eingang 4, EG, Amtsgericht Celle Hauptgebäude, Mühlenstr. 8, 29221 Celle.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 22.05.2025
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