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Insolvenzprofil
Haar Ekspres Boztepe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Schützenstr. 1, 80335 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 149539
EUID
DED2601V.HRB149539
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1509 IN 3152/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.02.2024
Widerspruchsfrist
27.03.2024
Beschlussfassung
03.12.2024 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist
26.09.2025
Beschlussfassung
25.11.2025 , 13:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Friseursalons und Kosmetikstudios mit Vertrieb der hierfür verwendeten Pflegeprodukte sowie Massagen, Maniküre und Pediküre.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haar Ekspres Boztepe GmbH ist am 01.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin Manuela Pietzsch ist bestellt. Im weiteren Verlauf wurde am 15.01.2024 Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 20 - 28) erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Widerspruchsfrist für Beteiligte bis zum 26.09.2025 läuft. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Vergleich in einem gegen die Geschäftsführer gerichteten Verfahren (Az. 27 O 15360/24) ist auf den 25.11.2025, 13:30 Uhr, festgesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haar Ekspres Boztepe GmbH ist am 01.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Manuela Pietzsch bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.02.2024 anzumeld…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haar Ekspres Boztepe GmbH ist am 01.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Manuela Pietzsch bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.02.2024 anzumelden. Am 15.01.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen (Tabellenblattnummer 20-28) erfolgt ebenfalls im schriftlichen Verfahren; der Widerspruch gegen diese Forderungen ist bis zum 26.09.2025 möglich. Zudem sind Termine zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung angesetzt: Am 03.12.2024 soll über die Zustimmung zum Anhängigmachen eines Rechtsstreits und einen Prozessfinanzierungsvertrag entschieden werden. Ein weiterer Termin am 25.11.2025 betrifft die Zustimmung zu einem Vergleich in einem vor dem Landgericht München I anhängigen Verfahren, der eine Gesamtforderung von 160.524,75 € regelt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 3152/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Haar Ekspres Boztepe GmbH, Schützenstraße 1, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführer Boztepe Gülsah, Boztepe Serpil und Boztepe Turan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 149539
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
…
1509 IN 3152/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Haar Ekspres Boztepe GmbH, Schützenstraße 1, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführer Boztepe Gülsah, Boztepe Serpil und Boztepe Turan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 149539
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Dietlindenstraße 13, 80802 München
Geschäftszweig/Beschäftigung: Betrieb eines Friseursalons und Kosmetikstudios mit Vertrieb der hierfür verwendeten Pflegeprodukte sowie Massagen, Maniküre und Pediküre
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2024 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Manuela Pietzsch
Dachauer Straße 140, 80637 München
Telefon: +49(89)31 86 86 88
Email: inso@ra-pietzsch.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.02.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 27.03.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 30.10.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 3152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haar Ekspres Boztepe GmbH, Schützenstraße 1, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführer Boztepe Gülsah, Boztepe Serpil und Boztepe Turan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 149539
- Schuldnerin -
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hat die Insolv…
1509 IN 3152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haar Ekspres Boztepe GmbH, Schützenstraße 1, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführer Boztepe Gülsah, Boztepe Serpil und Boztepe Turan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 149539
- Schuldnerin -
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hat die Insolvenzverwalterin am 15.01.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 3152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haar Ekspres Boztepe GmbH, Schützenstraße 1, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführer Boztepe Gülsah, Boztepe Serpil und Boztepe Turan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 149539
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung…
1509 IN 3152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haar Ekspres Boztepe GmbH, Schützenstraße 1, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführer Boztepe Gülsah, Boztepe Serpil und Boztepe Turan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 149539
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 - 28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 3152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haar Ekspres Boztepe GmbH, Schützenstraße 1, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführer Boztepe Gülsah, Boztepe Serpil und Boztepe Turan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 149539
- Schuldnerin -
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Terminsbestimm…
1509 IN 3152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haar Ekspres Boztepe GmbH, Schützenstraße 1, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführer Boztepe Gülsah, Boztepe Serpil und Boztepe Turan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 149539
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs in dem vor dem Landgericht München I rechtshängigen Verfahren, Az. 27 O 15360/24, gegen die Geschäftsführer Turan Boztepe, Gülsah Boztepe und Serpil Boztepe mit folgendem Inhalt:
1. Die Beklagten verpflichten sich gesamtschuldnerisch, einen Betrag von 160.524,75 € zur Abgeltung der streitgegenständlichen Ansprüche an die Klägerin zu zahlen.
2. Den Beklagten wird nachgelassen, den Betrag gemäß Ziff. 1 in elf monatlichen Raten i.H.v. 13.500,00 € und zu einer Abschlussrate i.H.v. 12.024,75 €, jeweils fällig zum 10. eines Monats, erstmals zum 10.01.2026, zu zahlen. Kommen die Beklagten mit einer Rate mehr als 14 Tage in Rückstand, ist der Gesamtbetrag gemäß Ziff. 1 in voller Höhe zur Zahlung fällig.
3. Soweit die Beklagten bis 31.03.2026 einen Gesamtbetrag i.H.v. 120.000,00 € an die Klägerin zahlen, wird der Restbetrag gemäß Ziff. 1 erlassen.
4. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
wird bestimmt auf
Dienstag, 25.11.2025, 13:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 3152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haar Ekspres Boztepe GmbH, Schützenstraße 1, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführer Boztepe Gülsah, Boztepe Serpil und Boztepe Turan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 149539
- Schuldnerin -
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Terminsbestimm…
1509 IN 3152/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haar Ekspres Boztepe GmbH, Schützenstraße 1, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführer Boztepe Gülsah, Boztepe Serpil und Boztepe Turan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 149539
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zum Anhängigmachen eines Rechtsstreits auf Zahlung von 321.049,95 EUR gegen
1. Turan Boztepe, Friedenstraße 36, 82110 Germering
2. Gülsah Boztepe, Friedenstraße 36, 82110 Germering
3. Serpil Boztepe, Angerlohstraße 50a, 82110 Germering
sowie Abschluss eines Prozessfinanzierungsvertrages zur Finanzierung des Rechtsstreits.
wird bestimmt auf
Dienstag, 03.12.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.11.2024
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