Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Haas & Sohn GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Burgring 2, 63619 Bad Orb
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 13089
EUID
DEM1502.HRB13089
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 192/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist
24.01.2024
Forderungsanmeldefrist nachrangige Forderungen
18.10.2024
Stichtag Prüfung nachrangiger Forderungen
29.11.2024
Schlusstermin
28.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beteiligung an und Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung bei Unternehmen und Gesellschaften jeder Geschäftsform. Vermittlung von Versicherungen Versicherungsmakler.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin ist auf den 24.01.2024 festgesetzt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, hat angezeigt, dass ein verfügbarer Massebestand von 179.824,99 EUR (abzüglich noch zu berücksende Kosten und Verbindlichkeiten) zur Verfügung steht, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 178.114,92 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Der Schlusstermin für das Verfahren ist der 28.01.2026.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch Eppo Alexander Karl-Horst Haas. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche wurde bestellt und seine Vergütung festgesetzt. Es wurden Forderungen angemeldet und geprüft, wobei Stichtage für die Prüfu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch Eppo Alexander Karl-Horst Haas. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche wurde bestellt und seine Vergütung festgesetzt. Es wurden Forderungen angemeldet und geprüft, wobei Stichtage für die Prüfung nachrangiger sowie nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen bestimmt wurden. Das Verfahren befindet sich nun im Stadium der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand beträgt 179.824,99 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 178.114,92 EUR zu berücksichtigen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Schlusstermin ist auf den 28.01.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 192/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH, zuletzt geschäftsansässig Burgring 2,63619 Bad Orb, (AG Hanau, HRB 13089), vertr. d.: Eppo Alexander Karl-Horst Haas, Dr.-Sondheimer-Straße 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefr…
70 IN 192/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH, zuletzt geschäftsansässig Burgring 2,63619 Bad Orb, (AG Hanau, HRB 13089), vertr. d.: Eppo Alexander Karl-Horst Haas, Dr.-Sondheimer-Straße 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.01.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 04.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 192/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH, zuletzt geschäftsansässig Burgring 2,63619 Bad Orb, (AG Hanau, HRB 13089), vertr. d.: Eppo Alexander Karl-Horst Haas, Dr.-Sondheimer-Straße 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird…
70 IN 192/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH, zuletzt geschäftsansässig Burgring 2,63619 Bad Orb, (AG Hanau, HRB 13089), vertr. d.: Eppo Alexander Karl-Horst Haas, Dr.-Sondheimer-Straße 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 28.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 192/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH, zuletzt geschäftsansässig Burgring 2,63619 Bad Orb, (AG Hanau, HRB 13089), vertr. d.: Eppo Alexander Karl-Horst Haas, Dr.-Sondheimer-Straße 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeich…
70 IN 192/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH, zuletzt geschäftsansässig Burgring 2,63619 Bad Orb, (AG Hanau, HRB 13089), vertr. d.: Eppo Alexander Karl-Horst Haas, Dr.-Sondheimer-Straße 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9591100, Fax: 069 95911080, E-Mail: mail@hgw.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 179.824,99 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 178.114,92 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 192/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH, zuletzt geschäftsansässig Burgring 2,63619 Bad Orb, (AG Hanau, HRB 13089), vertr. d.: Eppo Alexander Karl-Horst Haas, Dr.-Sondheimer-Straße 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters fe…
70 IN 192/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH, zuletzt geschäftsansässig Burgring 2,63619 Bad Orb, (AG Hanau, HRB 13089), vertr. d.: Eppo Alexander Karl-Horst Haas, Dr.-Sondheimer-Straße 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 55 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9591100, Fax: 069 95911080, E-Mail: mail@hgw.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 307.288,38 €
Zuschläge: 25% obstruktiver Schuldner und fehlende Buchhaltung, 20% übertragende Sanierung, 10% besonderer Erfolg
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 55 %
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 03.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 192/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH, zuletzt geschäftsansässig Burgring 2,63619 Bad Orb, (AG Hanau, HRB 13089), vertr. d.: Eppo Alexander Karl-Horst Haas, Dr.-Sondheimer-Straße 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubige…
70 IN 192/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH, zuletzt geschäftsansässig Burgring 2,63619 Bad Orb, (AG Hanau, HRB 13089), vertr. d.: Eppo Alexander Karl-Horst Haas, Dr.-Sondheimer-Straße 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 55% beantragt.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 02.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 192/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH, zuletzt geschäftsansässig Burgring 2,63619 Bad Orb, (AG Hanau, HRB 13089), vertr. d.: Eppo Alexander Karl-Horst Haas, Dr.-Sondheimer-Straße 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen ge…
70 IN 192/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas & Sohn GmbH, zuletzt geschäftsansässig Burgring 2,63619 Bad Orb, (AG Hanau, HRB 13089), vertr. d.: Eppo Alexander Karl-Horst Haas, Dr.-Sondheimer-Straße 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 18.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9591100, Fax: 069 95911080, E-Mail: mail@hgw.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 02.09.2024
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