Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ikarus Design Handel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 12209
EUID
DEM1502.HRB12209
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 7/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann
Kanzlei
Kanzlei Haf / kanzlei-haf.de
Adresse
Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg
Telefon
+49 6021 368955
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.01.2024 , 10:00 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.05.2024
Berichtstermin
01.08.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Groß- und Einzelhandel, insbesondere der Versandhandel mit Möbeln und Möbelaccessoirs, Einrichtungsgegenständen aller Art, Haushaltsgeräten aller Art sowie elektrischen und elektronischen Geräten für Wohnräume, Bäder und Küchen sowie für Büros. Die Gesellschaft kann auch Import und Export der genannten Waren betreiben, die Herstellung und Verbreitung von Versandhandelskatalogen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 10.01.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Peter Gangfuß zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 29.02.2024 wird Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann als neuer vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.04.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden; Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann ist Insolvenzverwalter. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 24.05.2024. Der ursprünglich für den 19.06.2024 angesetzte Berichts- und Prüfungstermin ist am 11.06.2024 vertagt worden. Der neue Termin zur Berichterstattung und Prüfung der Forderungen ist auf den 01.08.2024 anberaumt. Am 22.07.2024 wird den Gläubigern und der Schuldnerin Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Verwalters gegeben.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH in Gelnhausen ist am 01.04.2024 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 10.01.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Peter Gangfuß zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Später wurde Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann als neuer v…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH in Gelnhausen ist am 01.04.2024 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 10.01.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Peter Gangfuß zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Später wurde Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann als neuer vorläufiger sowie endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24.05.2024 anzumelden. Der ursprünglich für den 19.06.2024 angesetzte Berichts- und Prüfungstermin wurde aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit vertagt. Der neue Termin zur Berichterstattung und Prüfung der Forderungen ist auf den 01.08.2024 um 10:00 Uhr anberaumt. Zudem wurde die Vergütung des verstorbenen vorläufigen Insolvenzverwalters Peter Gangfuß festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 70 IN 7/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), ist am 10.01.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet wo…
Az.: 70 IN 7/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), ist am 10.01.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Peter Gangfuß, Hainstraße 3a, D 63486 Bruchköbel, Tel.: 06181/579900, Fax: 06181/5799020, E-Mail: info@pega-beratung.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 10.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 7/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), ist neuer vorläufiger Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann, Weißenburger Str…
70 IN 7/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), ist neuer vorläufiger Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3689 0, Fax: 06021 3689 24, E-Mail: info@kanzlei-haf.de.
Amtsgericht Hanau, 29.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 7/24 Am 01.04.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ni…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 7/24 Am 01.04.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Tel.: +49 6021 368955, E-Mail: glaeubiger-ikarus@kanzlei-haf.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 24.05.2024.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Mittwoch, 19.06.2024, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.04.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hanau
11.06.2024
- Insolvenzgericht -
70 IN 7/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209),
vertreten durch:
Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigt…
Amtsgericht Hanau
11.06.2024
- Insolvenzgericht -
70 IN 7/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209),
vertreten durch:
Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ohly // Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg,
wird der mit Beschluss vom 02.04.2024 für den 19.06.2024 um 10.00 Uhr anberaumte Berichts- und Prüfungstermin vertagt.
Neuer Termin zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) wird bestimmt auf
Donnerstag, den 01.08.2024, 10.00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Sämtliche weiteren Anordnungen aus dem Beschluss vom 02.04.2024 haben weiter Bestand. Insbesondere die Hinweise behalten ihre Gültigkeit.
G r ü n d e:
Aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit der zuständigen Rechtspflegerin ist die Vertagung des Termins geboten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Merz
Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Inso…
70 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 22.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: 1. Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des verstorbenen vorläufigen Insolvenzverwalters Peter Gangfuss zugunsten d…
70 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: 1. Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des verstorbenen vorläufigen Insolvenzverwalters Peter Gangfuss zugunsten der Peter Gangfuß Unternehmensberatung GmbH, Hainstr. 3a, 63486 Bruchköbel festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3689 0, Fax: 06021 3689 24, E-Mail: info@kanzlei-haf.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu zahlen.
Berechnungsmasse: 153.474,94 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 45 % festgesetzt wird
Zuschläge: 10 Prozentpunkte Gläubigeranzahl, 10 Prozentpunkte Fortführung und Insolvenzgeld
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 20 Prozentpunkte
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 10.09.2024
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