Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 14915
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Insolvenzprofil
Habbel Haustechnik UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fadheiderstraße 121, 47877 Willich
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 14915
EUID
DER1402.HRB14915
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
90 IN 5/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Ronny Wartenberg
Adresse
Luth.-Kirch-Str. 71, 47798 Krefeld
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
22.05.2024
Prüfungsstichtag
28.05.2025
Frist zur Stellungnahme/Kostenvorschuss
19.09.2025
Einstellung des Verfahrens
06.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Heizung-/Sanitärtechnik sowie Rohr- und Kanaltechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habbel Haustechnik UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Am 22.05.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Am 19.08.2025 hat das Gericht angeordnet, dass das Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird, da die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten zu decken. Es wurde eine Frist zur Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 3.836,86 EUR bis zum 19.09.2025 gesetzt. Da kein Kostenvorschuss eingegangen ist, ist das Verfahren mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO eingestellt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 252.457,19 EUR. Es wird keine Quote gezahlt werden können. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habbel Haustechnik UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 90 IN 5/23 anhängig. Am 22.05.2024 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde angeordnet, dass nachträglich a…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habbel Haustechnik UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 90 IN 5/23 anhängig. Am 22.05.2024 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden, wobei der Prüfungsstichtag der 28.05.2025 war. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt; es wird keine Quote an die Insolvenzgläubiger gezahlt, deren Forderungen im Range des § 38 InsO insgesamt 252.457,19 EUR betragen. Schließlich ist das Verfahren mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14915 eingetragenen Habbel Haustechnik UG (haftungsbeschränkt), Fadheiderstraße 121, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronny Wartenberg, Luth.-Kirch…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14915 eingetragenen Habbel Haustechnik UG (haftungsbeschränkt), Fadheiderstraße 121, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronny Wartenberg, Luth.-Kirch-Str. 71, 47798 Krefeld
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 eingesehen werden.
90 IN 5/23
Amtsgericht Krefeld, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14915 eingetragenen Habbel Haustechnik UG (haftungsbeschränkt), Fadheiderstraße 121, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronny Wartenberg, Luth.-Ki…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14915 eingetragenen Habbel Haustechnik UG (haftungsbeschränkt), Fadheiderstraße 121, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronny Wartenberg, Luth.-Kirch-Str. 71, 47798 Krefeld
ist am 22.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
90 IN 5/23
Amtsgericht Krefeld, 29.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14915 eingetragenen Habbel Haustechnik UG (haftungsbeschränkt), Fadheiderstraße 121, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronny Wartenberg, Luth.-Ki…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14915 eingetragenen Habbel Haustechnik UG (haftungsbeschränkt), Fadheiderstraße 121, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronny Wartenberg, Luth.-Kirch-Str. 71, 47798 Krefeld
wird gem. §§ 207, 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgend anberaumte Termin im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird.
Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 19.09.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3 836,86 EUR bei der Zahlstelle Krefeld, IBAN DE12370100500011387509 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind mit dem gerichtlichem Prüfvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen bzw. Einwendungen zu erheben
- zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO
- zum Schlussbericht und zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters / der Insolvenzverwalterin
- zum Schlussverzeichnis der bei einer möglichen Nachtragsverteilung zu berücksichtigenden Forderungen
Der zuvor genannte Termin dient zudem zur Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
90 IN 5/23
Amtsgericht Krefeld, 19.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14915 eingetragenen Habbel Haustechnik UG (haftungsbeschränkt), Fadheiderstraße 121, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronny Wartenberg, Luth.-Ki…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14915 eingetragenen Habbel Haustechnik UG (haftungsbeschränkt), Fadheiderstraße 121, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronny Wartenberg, Luth.-Kirch-Str. 71, 47798 Krefeld
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 252.457,19 EUR.
Es wird keine Quote gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
90 IN 5/23
Amtsgericht Krefeld, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14915 eingetragenen Habbel Haustechnik UG (haftungsbeschränkt), Fadheiderstraße 121, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronny Wartenberg, Luth.-Ki…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14915 eingetragenen Habbel Haustechnik UG (haftungsbeschränkt), Fadheiderstraße 121, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronny Wartenberg, Luth.-Kirch-Str. 71, 47798 Krefeld
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Geprüft wird/werden die Forderungsanmeldung/en: Lfd. Nr. 16-19
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
90 IN 5/23
Amtsgericht Krefeld, 28.04.2025
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