Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 11033
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Stockbrink Bedachungen GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ritzbruch 39, 41334 Nettetal
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 11033
EUID
DER1402.HRB11033
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 33/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth
Adresse
Burggrafenstraße 5/5a, 40545 Düsseldorf
Termine & Fristen
Aufhebung
11.05.2026 , 10:23 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Dachdeckerunternehmens. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stockbrink Bedachungen GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 11033, wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Das Verfahren ist am 11.05.2026 um 10:23 Uhr durch das Amtsgericht Krefeld aufgehoben worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Jan Lampe. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts einzureichen und muss binnen zwei Wochen ab Zustellung eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 33/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 11033 eingetragenen Stockbrink Bedachungen GmbH, Ritzbruch 39, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Stockbrink, 7 Rue des Chaudro…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 33/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 11033 eingetragenen Stockbrink Bedachungen GmbH, Ritzbruch 39, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Stockbrink, 7 Rue des Chaudronniers, 67500 Haguenau, Frankreich
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jan Lampe, Enscheder Str. 5, 41069 Mönchengladbach
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth, Burggrafenstraße 5/5a, 40545 Düsseldorf
wird heute, am 11.05.2026, um 10:23 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 33/15
Amtsgericht Krefeld, 11.05.2026
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