Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Habermehl GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Industriestraße 8, 36251 Bad Hersfeld
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 2263
EUID
DEM1305.HRB2263
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 2/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Kanzlei
Westhelle und Partner
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166-311
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
27.08.2025
Aufhebung
17.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Tischlerei sowie die Ausführung von Innenausbauten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habermehl GmbH ist die Schlussverteilung erfolgt. Zuvor wurde am 02.07.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und der Stichtag für den Schlusstermin auf den 27.0ende.2025 festgelegt. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 212.645,45 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 208.814,33 EUR zu berücksichtigen sind. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Koch hat die Vergütung und Auslagen sowie die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festsetzen lassen. Das Verfahren ist am 17.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 2/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habermehl GmbH, Industriestraße 8, 36251 Bad Hersfeld, vertr. d. den Geschäftsführer Manfred Habermehl, verstorben am 16.11.2021 (AG Bad Hersfeld, HRB 2263), vertr. d.: Marcel Sonnenberg, Wilhelmstr. 19, 35392 Gießen, (Nachlasspfleger), ist am 17.04.2026 gemäß § …
11 IN 2/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habermehl GmbH, Industriestraße 8, 36251 Bad Hersfeld, vertr. d. den Geschäftsführer Manfred Habermehl, verstorben am 16.11.2021 (AG Bad Hersfeld, HRB 2263), vertr. d.: Marcel Sonnenberg, Wilhelmstr. 19, 35392 Gießen, (Nachlasspfleger), ist am 17.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habermehl GmbH, Industriestraße 8, 36251 Bad Hersfeld, vertr. d. den Geschäftsführer Manfred Habermehl, verstorben am 16.11.2021 (AG Bad Hersfeld, HRB 2263), vertr. d.: Marcel Sonnenberg, Wilhelmstr. 19, 35392 Gießen, (Nachlasspfleger), wurde beschlossen:
Die …
11 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habermehl GmbH, Industriestraße 8, 36251 Bad Hersfeld, vertr. d. den Geschäftsführer Manfred Habermehl, verstorben am 16.11.2021 (AG Bad Hersfeld, HRB 2263), vertr. d.: Marcel Sonnenberg, Wilhelmstr. 19, 35392 Gießen, (Nachlasspfleger), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 27.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Stellungnahmen zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habermehl GmbH, Industriestraße 8, 36251 Bad Hersfeld, vertr. d. den Geschäftsführer Manfred Habermehl, verstorben am 16.11.2021 (AG Bad Hersfeld, HRB 2263), vertr. d.: Marcel Sonnenberg, Wilhelmstr. 19, 35392 Gießen, (Nachlasspfleger), soll die Schlussverteil…
11 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habermehl GmbH, Industriestraße 8, 36251 Bad Hersfeld, vertr. d. den Geschäftsführer Manfred Habermehl, verstorben am 16.11.2021 (AG Bad Hersfeld, HRB 2263), vertr. d.: Marcel Sonnenberg, Wilhelmstr. 19, 35392 Gießen, (Nachlasspfleger), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Hersfeld zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: kassel@westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 212.645,45 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 208.814,33 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habermehl GmbH, Industriestraße 8, 36251 Bad Hersfeld, vertr. d. den Geschäftsführer Manfred Habermehl, verstorben am 16.11.2021 (AG Bad Hersfeld, HRB 2263), vertr. d.: Marcel Sonnenberg, Wilhelmstr. 19, 35392 Gießen, (Nachlasspfleger), sind die Vergütung und …
11 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habermehl GmbH, Industriestraße 8, 36251 Bad Hersfeld, vertr. d. den Geschäftsführer Manfred Habermehl, verstorben am 16.11.2021 (AG Bad Hersfeld, HRB 2263), vertr. d.: Marcel Sonnenberg, Wilhelmstr. 19, 35392 Gießen, (Nachlasspfleger), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Hersfeld eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
XXXX
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
XXXX
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
XXXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXXX
EUR
Auslagen zuzüglich
XXXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXXX
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
XXXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXXX
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von XXXX EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt XXXX EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus dieser Vergütungsfestsetzung und der Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt XXXX EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von XXXX EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von XXXX EUR.
III.
1. Der Insolvenzverwalter macht einen Zuschlag von XX % auf die Regelvergütung geltend für die erhebliche Mehrarbeit des Insolvenzverwalters, da die bisherigen Organe der Schuldnerin verstorben sind und die Informationsbeschaffung somit sehr schwierig war.
2. Als vermindernder Faktor wurde von dem Insolvenzverwalter die Tatsache angerechnet, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt war. Hierfür wurde ein Abschlag von XX % angesetzt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von XXX EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die XXX erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung XXX EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 10.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habermehl GmbH, Industriestraße 8, 36251 Bad Hersfeld, vertr. d. den Geschäftsführer Manfred Habermehl, verstorben am 16.11.2021 (AG Bad Hersfeld, HRB 2263), vertr. d.: Marcel Sonnenberg, Wilhelmstr. 19, 35392 Gießen, (Nachlasspfleger), sind Vergütung und Ausl…
11 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habermehl GmbH, Industriestraße 8, 36251 Bad Hersfeld, vertr. d. den Geschäftsführer Manfred Habermehl, verstorben am 16.11.2021 (AG Bad Hersfeld, HRB 2263), vertr. d.: Marcel Sonnenberg, Wilhelmstr. 19, 35392 Gießen, (Nachlasspfleger), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Hersfeld eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
XXXX
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
XXXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXXX
EUR
Auslagen zuzüglich
XXXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXXX
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.12.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 250.336,76 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von XXXX EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach XXXX EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 10.09.2025
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