Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Relax-Baubetreuungs-GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Gerhard Zülch
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
In den Auewiesen 1-3, 36286 Neuenstein
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 855
EUID
DEM1305.HRB855
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 59/12
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Hans-Jörg Laudenbach
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/9829218
Termine & Fristen
Fristende für Anträge auf Gläubigerversammlung
20.05.2026
Schlusstermin
17.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung und Projektierung von Bauvorhaben, Akquise, Bauüberwachung und Baubetreuung, Bauvorfinanzierung, Controlling und Qualitätssicherung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Relax-Baubetreuungs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Zülch, ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Insolvenzverwalter Dr. Hans-Jörg Laudenbach hat zuvor die Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Masse umfasst einen verfügbaren Bestand von 440.325,19 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 7.102.626,87 EUR. Für das Verfahren wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Ein Stichtag für den Schlusstermin ist der 17.06.2026. Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis oder Stellungnahmen zum Vergütungsantrag müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Anträge auf Aufhebung der Anordnung des schriftlichen Verfahrens zur Einberufung einer Gläubigerversammlung sind bis zum 20.05.2026 zu stellen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 59/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Relax-Baubetreuungs-GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Gerhard Zülch, In den Auewiesen 1 - 3, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 855), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad He…
11 IN 59/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Relax-Baubetreuungs-GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Gerhard Zülch, In den Auewiesen 1 - 3, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 855), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Hersfeld zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 440.325,19 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 7.102.626,87 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 59/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Relax-Baubetreuungs-GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Gerhard Zülch, In den Auewiesen 1 - 3, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 855), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird …
11 IN 59/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Relax-Baubetreuungs-GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Gerhard Zülch, In den Auewiesen 1 - 3, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 855), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Stellungnahmen zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Anträge von Gläubigern oder des Insolvenzverwalters auf Aufhebung der Anordnung des schriftlichen Verfahrens (§ 5 Abs. 2 InsO) und Einberufung einer Gläubigerversammlung zur mündlichen Verhandlung eines Schlusstermins sind schriftlich bis zum
20.05.2026
zu stellen. Nach entsprechender Antragstellung wird auf Kosten der Insolvenzmasse eine Gläubigerversammlung anberaumt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 59/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Relax-Baubetreuungs-GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Gerhard Zülch, In den Auewiesen 1 - 3, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 855), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach festgesetzt worden. G…
11 IN 59/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Relax-Baubetreuungs-GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Gerhard Zülch, In den Auewiesen 1 - 3, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 855), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Hersfeld eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
XXX
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
XXX
EUR
um 90 % erhöht zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Auslagen zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von XXX EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 666.828,58 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von XXX EUR.
III.
Nach Maßgabe des § 3 InsVV kann eine den Regelsatz übersteigende Vergütung festgesetzt werden. Vorliegend wurde eine Erhöhung um insgesamt 90 % geltend gemacht. Als Erhöhungstatbestände wurden im Einzelnen angeführt:
- Hohe Gläubigerzahl von weit mehr als 100 Gläubigern, was einem "Normalverfahren" entspräche;
- Betriebsfortführung über eine langen Zeitraum;
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von XXX EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 210 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 18.06.2026
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