Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Härer Bauunternehmung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Ruländerstraße 2, 55129 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 5911
EUID
DET2304V.HRB5911
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
204/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Ingenieur FH Peter-Wilhelm Härer
Adresse
Ruländerstraße 2, 55129 Mainz-Hechtsheim
Termine & Fristen
Aufhebung
29.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Serviceleistungen für Immobilien aller Art sowie die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Vor- und Nebenarbeiten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften in beliebiger Weise beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar dienlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Härer Bauunternehmung GmbH ist am 29.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren ist damit beendet. Rechtsbehelfe können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 204/16: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Härer Bauunternehmung GmbH, Ruländerstraße 2, 55129 Mainz-Hechtsheim (AG Mainz, HRB 5911), vertr. d.: Dipl.-Ingenieur FH Peter-Wilhelm Härer, Ruländerstraße 2, 55129 Mainz-Hechtsheim, (Geschäftsführer), ist am 29.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da …
280 IN 204/16: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Härer Bauunternehmung GmbH, Ruländerstraße 2, 55129 Mainz-Hechtsheim (AG Mainz, HRB 5911), vertr. d.: Dipl.-Ingenieur FH Peter-Wilhelm Härer, Ruländerstraße 2, 55129 Mainz-Hechtsheim, (Geschäftsführer), ist am 29.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 29.05.2026
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