Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HAG Hannoversche Ausbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Georgstr. 38, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 221932
EUID
DEP2305.HRB221932
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
910 IN 398/23 - 6-
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
03.06.2025
Schlusstermin
01.12.2025
Aufhebung
20.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung von Innenausbauten sowie die Bauausführung durch Dritte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH ist am 20.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde dem Insolvenzverwalter Lars Rühmland die Vergütung festgesetzt und die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Schlusstermin war der 01.12.2025. Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen war auf den 03.06.2025 angesetzt. Die verfügbare Masse belief sich auf 214.309,79 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 257.333,58 EUR.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH ist am 20.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen: Am 10.07.2024 und 10.09.2025 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH ist am 20.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen: Am 10.07.2024 und 10.09.2025 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wurde am 10.09.2025 aufgehoben. Am 09.10.2025 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt sowie die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt; der Schlusstermin war der 01.12.2025. Eine Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist wurde am 07.04.2025 angeordnet, mit einem Stichtag für Widersprüche am 03.06.2025. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde am 06.08.2024 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 398/23 - 6 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Mülle…
910 IN 398/23 - 6 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Müller, Hans-Böckler Allee 20, 30173 Hannover, (Prozesspfleger), ist am 20.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 398/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Mü…
910 IN 398/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Müller, Georgstraße 50, 30175 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 10.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 398/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Mü…
910 IN 398/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Müller, Georgstraße 50, 30175 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 10.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 398/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Mü…
910 IN 398/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Müller, Georgstraße 50, 30175 Hannover, (Prozesspfleger), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Lars Rühmland festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 56,54 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 287.569,65 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die beantragten Zuschläge i. H. v. insgesamt (bereinigt) 56,54 % für Führungslosigkeit, fehlende Buchführung sowie Anfechtungen sind nach Art und Umfang angemessen und festsetzungsfähig.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 98,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 28 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 398/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Mü…
910 IN 398/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Müller, Georgstraße 50, 30175 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 398/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Mü…
910 IN 398/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Müller, Georgstraße 50, 30175 Hannover, (Prozesspfleger), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Lars Rühmland, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 4753390, Fax: 0511 4753399, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 214.309,79 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 257.333,58 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 398/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Mü…
910 IN 398/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Müller, Georgstraße 50, 30175 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 07.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 398/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Mü…
910 IN 398/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAG Hannoversche Ausbau GmbH, Georgstraße 38, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 221932), vertr. d.: 1. Frank Wiedenroth, Hannover, (Gesellschafter), 2. Ralf Scholle, Hannover, (Gesellschafter), 3. Katharina Jurs, Hannover, (Gesellschafterin), 4. Udo Müller, Georgstraße 50, 30175 Hannover, (Prozesspfleger), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Lars Rühmland festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 35 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 161.075,78 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die beantragten Zuschläge i. H. v. insgesamt 35 % sind nach Art und Umfang angemessen und festsetzungsfähig.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.08.2024
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