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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hagen Eckert engineering AG ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird der 18. Mai 2026 bestimmt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens an diesem Tag bei Gericht eingehen und muss angeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de oder bei früherer Zustellung mit diesem Zeitpunkt. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus einzulegen und muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung des Einspruchs enthalten.
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