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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Produktion und Vertrieb von Werkzeugmaschinen für die spangebende Fertigung, insbesondere die Produktion und der Vertrieb von Maschinen und Geräten zur Herstellung von Gewinden.
Das Amtsgericht Arnsberg hat am 27.05.2026 um 13:43 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hagen & Göbel Werkzeugmaschinen GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5573, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Marco Kuhlmann bestellt worden. Die Schuldnerin ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Gegenstände ihres Vermögens verfügungsberechtigt. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
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