Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Bleichstr. 9, 35649 Bischoffen
Handelsregister
Amtsgericht Wetzlar HRB 5986
EUID
DEM1710.HRB5986
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 95/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Angelika Aue
Rolle
Liquidatorin
Adresse
Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
23.02.2024
Prüfungstermin
22.03.2024
Einstellung
23.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
technischer Kundendienst und Montage von Großküchen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt) wurde am 23.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt. Zuvor war am 06.02.2024 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 23.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 22.03.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Gläubiger, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben. Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen wurden zur Einsicht niedergelegt. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten als festgestellt. Die Liquidatorin ist Angelika Aue.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 95/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika Aue, Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz, (Liquidatorin), ist das Verfahren am 23.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten…
3 IN 95/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika Aue, Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz, (Liquidatorin), ist das Verfahren am 23.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 95/18: In dem Insolvenzverfahren HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika Aue, Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz, (Liquidatorin), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 23.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangi…
3 IN 95/18: In dem Insolvenzverfahren HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika Aue, Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz, (Liquidatorin), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 23.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 22.03.2024 bestimmt.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.03.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 23.02.2024 und dem vorstehenden Stichtag 22.03.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 06.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 95/18: In dem Insolvenzverfahren HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika Aue, Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz, (Liquidatorin),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 II InsO.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung zur …
3 IN 95/18: In dem Insolvenzverfahren HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika Aue, Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz, (Liquidatorin),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 II InsO.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung zur Einstellung gemäß § 211 InsO entspricht, wird auf den 04.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahren mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO).
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung, und der vollständige Beschluss sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Wetzlar, den 13.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren 3 IN 95/18 HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika Aue, Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz, (Liquidatorin), hat die Insolvenzverwalterin dem Insolvenzgericht gemäß § 188 InsO angezeigt:
In dem Insolvenzverfahren über das…
In dem Insolvenzverfahren 3 IN 95/18 HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika Aue, Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz, (Liquidatorin), hat die Insolvenzverwalterin dem Insolvenzgericht gemäß § 188 InsO angezeigt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertreten durch: Angelika Aue, Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen, (Liquidatorin), findet die Schlussverteilung statt. Die unbedingt festgestellten Insolvenzforderungen betragen € 23.087,03. Es ist ein Massebestand von € 5.832,61 vorhanden. Hiervon sind noch später bekannt werdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Veröffentlichungskosten sowie die Vergütung der Insolvenzverwalterin zu berichtigen.
Insolvenzgericht Wetzlar, den 13.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 95/18: In dem Insolvenzverfahren HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika Aue, Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz, (Liquidatorin), wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt fest…
3 IN 95/18: In dem Insolvenzverfahren HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika Aue, Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz, (Liquidatorin), wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt:
XXX EUR Nettovergütung nach § 13 InsVV
XXX EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
XXX EUR Auslagen zuzüglich
XXX EUR Auslagenersatz gem. § 4 II InsVV
XXX EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
XXX EUR Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Katja Dönges, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/2193150, Fax: 069/219315-99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de wird gestattet, diesen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss vom 17.10.2018 eröffnet. der Insolvenzverwalterin steht daher eine Vergütung zu.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 10.454,10 EUR ausgegangen.
Gemäß §§ 13 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Treuhänder in Höhe von XXX EUR.
Das Insolvenzgericht hat dem Insolvenzverwalter gemäß § 8 InsO das Zustellungswesen übertragen.
Die Kosten für diese Zustellungen bei dem Insolvenzverwalter fallen nicht unter die Auslagenpauschale des § 8 InsVV, sondern sie sind nach § 4 II InsVV in Höhe der sächlichen Auslagen und des personellen Mehraufwandes gesondert zu vergüten. Ein Aufwand pro Zustellung von 3,00 Euro für die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses und von 2,50 Euro für die übrigen Zustellungen ist ersatzfähig.
Die Vergütung nebst Auslagen und Mehrwertsteuer war wie beantragt festzusetzen
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 13.09.2024
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