Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HALAG Hafen und Lager Invest GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 35581
EUID
DER1202.HRB35581
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 96/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke
Adresse
Zum Portsmouthplatz 6, 47051 Duisburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
10.08.2026
Niederlegung der Unterlagen
24.08.2026
Prüfungstermin
07.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALAG Hafen und Lager Invest GmbH die Anmeldung nachrangiger Gläubiger angeordnet. Die Forderungen sind bis zum 10.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 24.08.2026 zur Einsicht niedergelegt. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungsstichtag am 07.09.2026 liegt. An diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 96/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35581 eingetragenen HALAG Hafen und Lager Invest GmbH, Kirchwiesenweg 67, 47179 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Striepen, Lehmbar…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 96/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35581 eingetragenen HALAG Hafen und Lager Invest GmbH, Kirchwiesenweg 67, 47179 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Striepen, Lehmbarg 2, 24619 Rendswühren
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Zum Portsmouthplatz 6, 47051 Duisburg schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 07.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
62 IN 96/22
Amtsgericht Duisburg, 29.06.2026
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