Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Halang, Anja
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Saatweide 32, 46499 Hamminkeln
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRA 13048
EUID
DER1202.HRA13048
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 936/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs
Adresse
Meckenemstr. 14, 46395 Bocholt
Termine & Fristen
Eröffnung
01.07.2025 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.08.2025
Prüfungstermin
23.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Anja Halang geborene Blamauer, Inhaberin der Firma DVD-Transport Inhaberin Anlo Halang e.K., ist am 01.07.2025 eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin sowie eines Gläubigerantrags. Das Verfahren ist mit dem Verfahren 620 IN 531/25 verbunden. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, hat am 04.07.2025 gegenüber der Schuldnerin erklärt, dass das Vermögen aus ihrer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche daraus nicht im Verfahren geltend gemacht werden können. Forderungen sind bis zum 12.08.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 936/25
Über das Vermögen
der Frau Anja Halang geborene Blamauer, geboren am 26.03.1971, examinierte Krankenschwester und selbständig tätig als Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 13048 eingetragenen Firma DVD-Transport Inhaberin Anja Halang e.…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 936/25
Über das Vermögen
der Frau Anja Halang geborene Blamauer, geboren am 26.03.1971, examinierte Krankenschwester und selbständig tätig als Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 13048 eingetragenen Firma DVD-Transport Inhaberin Anja Halang e.K., Saatweide 32, 46499 Hamminkeln,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.07.2025, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 12.03.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 620 IN 936/25 und 620 IN 531/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstr. 14, 46395 Bocholt.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
Volksbank Bocholt eG, IBAN DE85428600038501146111.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 936/25
Amtsgericht Duisburg, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 936/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Anja Halang geborene Blamauer, geboren am 26.03.1971, examinierte Krankenschwester und selbständig tätig als Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 13048 eingetragenen Firma DV…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 936/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Anja Halang geborene Blamauer, geboren am 26.03.1971, examinierte Krankenschwester und selbständig tätig als Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 13048 eingetragenen Firma DVD-Transport Inhaberin Anja Halang e.K., Saatweide 32, 46499 Hamminkeln,
ist der Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Die Schuldnerin erlangt Restschuldbefreiung, wenn sie den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist die Schuldnerin.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 936/25
Amtsgericht Duisburg, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 936/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Anja Halang, geboren am 26.03.1971, Saatweide 32, 46499 Hamminkeln, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 13048 eingetragenen Firma DVD-Transport Inhaberin Anja Halang e.K.,
hat der Ins…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 936/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Anja Halang, geboren am 26.03.1971, Saatweide 32, 46499 Hamminkeln, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 13048 eingetragenen Firma DVD-Transport Inhaberin Anja Halang e.K.,
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
"In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Halang, Saatweide 32, 46499 Hamminkeln übt die Schuldnerin eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit unter der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 13048 eingetragenen Firma DVD-Transport Inhaberin Anja Halang e.K. aus (auch handelnd unter DVD-Company Transport). Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 02.07.2025, zugestellt am 04.07.2025, gegenüber der Schuldnerin erklärt, dass das Vermögen aus der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und dass Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs als Insolvenzverwalter"
620 IN 936/25
Amtsgericht Duisburg, 14.11.2025
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