Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Halle-Service-Immobilien UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Krümmling 1, 06184 Kabelsketal OT Zwintschöna
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 19998
EUID
DEW1215.HRB19998
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 152/24
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Jacobs
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/2927810
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
17.06.2024 , 14:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.08.2024
Berichtstermin
16.09.2024
Prüfungstermin
16.09.2024
Schlusstermin
16.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Bürodienstleistungen, Handelsvermittlungen, Vermittlung von erlaubnisfreien Waren, Hausverwaltung und Hausmeistertätigkeiten. Weiterhin die Entwicklung, die Beratung, die Vermarktung und die Realisierung von in- und ausländischen Internet- und Technologieprojekten, insbesondere aus dem Bereich Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halle-Service-Immobilien UG (haftungsbeschränkt) ist am 17.06.2024 durch das Amtsgericht Halle (Saale) eröffnet worden. Rechtsanwalt Thomas Jacobs ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 19.08.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 16.09.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von 12.192,72 € zur Verfügung, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 102.147,35 € zu berücksichtigen. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 16.09.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 152/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halle-Service-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 19998), vertr. d.: Stephan Mehlgarten, Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der A…
59 IN 152/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halle-Service-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 19998), vertr. d.: Stephan Mehlgarten, Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 152/24: Über das Vermögen der Halle-Service-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 19998), vertr. d.: Stephan Mehlgarten, Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), ist am 17.06.2024 um 14:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolve…
59 IN 152/24: Über das Vermögen der Halle-Service-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 19998), vertr. d.: Stephan Mehlgarten, Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), ist am 17.06.2024 um 14:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/29278111, E-Mail: halle@brinkmann-partner.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, ist der 16.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 152/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halle-Service-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 19998), vertr. d.: Stephan Mehlgarten, Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteil…
59 IN 152/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halle-Service-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 19998), vertr. d.: Stephan Mehlgarten, Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 16.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 152/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halle-Service-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 19998), vertr. d.: Stephan Mehlgarten, Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenz…
59 IN 152/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halle-Service-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 19998), vertr. d.: Stephan Mehlgarten, Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 152/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Halle-Service-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 19998), vertr. d.: Stephan Mehlgarten, Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das…
59 IN 152/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Halle-Service-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 19998), vertr. d.: Stephan Mehlgarten, Benndorfer Straße 16, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Jacobs, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 12.192,72 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 102.147,35 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 25.06.2026
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