Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 9226
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Insolvenzprofil
Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 9226
EUID
DER2909.HRA9226
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 205/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.11.2025
Frist zur Stellungnahme
25.09.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Siegen hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.11.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 205/21 anhängig. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Hysenaj Verwaltungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Herrn Avdyl Neziri. Im Verfahren wurden nachtr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 205/21 anhängig. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Hysenaj Verwaltungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Herrn Avdyl Neziri. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; der Prüfungsstichtag war der 28.11.2025. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins angeordnet. Beteiligte konnten sich bis zum 25.09.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, dem Vergütungsantrag des Verwalters und dem Schlussverzeichnis äußern. Nach Angaben des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 323.821,97 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 14.567,45 EUR zur Verfügung, abzüglich möglicher restlicher Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Siegen anhängig. Zunächst wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 28.11.2025 festgelegt war. Später wurde der Schlussverteilung zug…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Siegen anhängig. Zunächst wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 28.11.2025 festgelegt war. Später wurde der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte konnten sich bis zum 25.09.2026 zur Schlussrechnung, dem Vergütungsantrag des Verwalters sowie dem Schlussverzeichnis äußern. Das Gericht hat der Schlussverteilung endgültig zugestimmt. Nach Angaben des Insolvenzverwalters betrugen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 323.821,97 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 14.567,45 EUR zur Verfügung, abzüglich möglicher restlicher Masseverbindlichkeiten. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Siegen anhängig (Az. 25 IN 205/21). Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Reiner Becher, übt sein Amt seit dem 14.02.2022 aus. Am 07.11.2025 hat das Gericht die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Siegen anhängig (Az. 25 IN 205/21). Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Reiner Becher, übt sein Amt seit dem 14.02.2022 aus. Am 07.11.2025 hat das Gericht die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Prüfungsstichtag ist der 28.11.2025. Am 14.08.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 323.821,97 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 14.567,45 EUR zur Verfügung, abzüglich eventueller Masseverbindlichkeiten. Die Beteiligten hatten bis zum 25.09.2026 Gelegenheit, zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Am 28.09.2026 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Schließlich wurde das Insolvenzverfahren am 12.10.2026 mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 205/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9226 eingetragenen Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellsch…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 205/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9226 eingetragenen Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 7860 eingetragene Hysenaj Verwaltungs GmbH, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Avdyl Neziri, Wassermannweg 7, 59872 Meschede,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
25 IN 205/21
Amtsgericht Siegen, 07.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 205/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9226 eingetragenen Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellsch…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 205/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9226 eingetragenen Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 7860 eingetragene Hysenaj Verwaltungs GmbH, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Avdyl Neziri, Wassermannweg 7, 59872 Meschede,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 205/21
Amtsgericht Siegen, 14.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 205/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9226 eingetragenen Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellsch…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 205/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9226 eingetragenen Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 7860 eingetragene Hysenaj Verwaltungs GmbH, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Avdyl Neziri, Wassermannweg 7, 59872 Meschede,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 323.821,97 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 14.567,45 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
25 IN 205/21
Amtsgericht Siegen, 14.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 205/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9226 eingetragenen Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellsch…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 205/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9226 eingetragenen Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 7860 eingetragene Hysenaj Verwaltungs GmbH, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Avdyl Neziri, Wassermannweg 7, 59872 Meschede,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Reiner Becher, Paulinenstraße 12, 58511 Lüdenscheid
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 14.02.2022 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.07.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 eingesehen werden.
25 IN 205/21
Amtsgericht Siegen, 28.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 205/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9226 eingetragenen Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschaft…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 205/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9226 eingetragenen Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 7860 eingetragene Hysenaj Verwaltungs GmbH, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Avdyl Neziri, Wassermannweg 7, 59872 Meschede,
wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 205/21
Amtsgericht Siegen, 12.10.2026
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