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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Münster hat am 22.09.2026 um 11:10 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der hallo zuhause! GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 5, 59399 Olfen, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Christiane Heithoff, Kaiserwall 12, 45657 Recklinghausen, bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über Gegenstände ihres Vermögens eingeschränkt; Verfügungen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen, und sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung der Anordnung zu leisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Das Verfahren befindet sich derzeit in der Phase der vorläufigen Maßnahmen.
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