Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hammerschmiede Hans van Triel GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ripshorster Str. 460, 45357 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRA 3463
EUID
DER2503.HRA3463
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
166 IN 123/15
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Adresse
Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Bekanntmachung
12.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammerschmiede Hans van Triel GmbH & Co. KG eröffnet. Das Verfahren wird von Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine als Insolvenzverwalter geführt. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Festsetzung der Vergütung für ein Mitglied des Gläubigerausschusses, die National-Bank AG, vertreten durch Frau Eva Fromm. Der Stundensatz wurde mit 150,00 € festgesetzt, basierend auf einem Zeitaufwand von 30,41667 Stunden. Die Vergütung und Auslagen wurden berechnet, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Gegen die Festsetzung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 123/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 3463 eingetragenen Hammerschmiede Hans van Triel GmbH & Co. KG, Ripshorster Str. 460, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister de…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 123/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 3463 eingetragenen Hammerschmiede Hans van Triel GmbH & Co. KG, Ripshorster Str. 460, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 2813 eingetragene van Triel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ripshorster Str. 460, 45357 Essen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Manfred van Triel, Ripshorster Str. 460, 45357 Essen, Oliver van Triel, Vondernstr. 56, 45357 Essen und Peter van Triel, Mayskamp 5, 45357 Essen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses National-Bank AG
Spezialkreditmanagement
im Ausschuss vertreten durch
Frau Eva Fromm, Theaterplatz 8, 45127 Essen wie folgt festgesetzt.
Vergütung XXXXXXXX
Auslagen XXXXXXXX
Zwischensumme XXXXXXXX
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXXXXXXX
Endbetrag xxxxxxxxxxx
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 150 € je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 150,00 € angemessen ist. Für 30,41667 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf XXXX.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
166 IN 123/15
Amtsgericht Essen, 12.08.2026
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