Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Handel- und Logistik Nord GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 209651
EUID
DEP2613.HRB209651
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 62/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Reinhold Horn
Adresse
Neidenburger Str. 28 a, 28207 Bremen
Telefon
0421-43777578
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Handel- und Logistik Nord GmbH ist Gegenstand dieser Bekanntmachung. Am unbekannten Datum ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin bedürfen der Zustimmung des Gerichts. Zum gleichen unbekannten Datum ist Rechtsanwalt Reinhold Horn als Sachwalter bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Cuxhaven einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 62/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Handel- und Logistik Nord GmbH, Neue Industriestraße 12a, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Wolf-Dieter Balzat und Jürgen Schmiedel (AG Tostedt, HRB 209651), vertr. d.: 1. Jürgen Schmiedel, Arp-Schnitger-Straße 3, 27478 Cuxhaven, (Geschäft…
12 IN 62/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Handel- und Logistik Nord GmbH, Neue Industriestraße 12a, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Wolf-Dieter Balzat und Jürgen Schmiedel (AG Tostedt, HRB 209651), vertr. d.: 1. Jürgen Schmiedel, Arp-Schnitger-Straße 3, 27478 Cuxhaven, (Geschäftsführer), 2. Wolf-Dieter Balzat, Arp-Schnitger-Straße 3, 27478 Cuxhaven, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des wirksam. Zum ist Rechtsanwalt Reinhold Horn, Neidenburger Str. 28 a, 28207 Bremen, Tel.: 0421-43777578, Fax: 0421-87825296, E-Mail: buero.hb@herbold-horn.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 05.08.2026
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