Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Handelsplanet UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Strandbadweg 20, 58566 Kierspe
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 9305
Stammkapital
5.000,00 EUR
EUID
DER2604.HRB9305
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 58/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Lothar Lißon
Rolle
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Adresse
Strandbadweg 20, 58566 Kierspe
Termine & Fristen
Prüfungstermin
26.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit und der Vertrieb von Verbrauchsgütern, insbesondere von Spielwaren sowie von Installationszubehör.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Handel und Vertrieb von Spielwaren sowie Installationszubehör
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Handelsplanet UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 109 IN 58/22 durchgeführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der Nummer HRB9305 eingetragen und hat seinen Sitz in Kierspe. Im Rahmen des laufenden Verfahrens werden nachträglich angemeldete sowie noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 26.01.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, falls dieser die Forderung nach Grund, Betrag oder Rang bestreitet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keine Benachrichtigung oder Auszüge aus der Tabelle. Die Bekanntgabe erfolgte am 22.12.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Handelsplanet UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 109 IN 58/22 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB9305 eingetragen und hat seinen Sitz in Kierspe. Im Rahmen des Verfahrens sind nachträglich a…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Handelsplanet UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 109 IN 58/22 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB9305 eingetragen und hat seinen Sitz in Kierspe. Im Rahmen des Verfahrens sind nachträglich angemeldete Forderungen Gegenstand einer Prüfung im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der Prüfungsstichtag ist auf den 26.01.2026 festgesetzt, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen muss. Parallel dazu wurde die Vergütung und die erstattungsfähigen Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Festsetzung basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen der InsO und der InsVV, wobei eine Pauschale für besondere Kosten berücksichtigt wurde. Der vollständige Vergütungsbeschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB9305 eingetragenen Handelsplanet UG (haftungsbeschränkt), Strandbadweg 20, 58566 Kierspe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lothar Lißon, Strandbadweg 20, 58566…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB9305 eingetragenen Handelsplanet UG (haftungsbeschränkt), Strandbadweg 20, 58566 Kierspe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lothar Lißon, Strandbadweg 20, 58566 Kierspe
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
109 IN 58/22
Amtsgericht Hagen, 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB9305 eingetragenen Handelsplanet UG (haftungsbeschränkt), Strandbadweg 20, 58566 Kierspe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lothar Lißon, Strandbadweg 20, 58566…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB9305 eingetragenen Handelsplanet UG (haftungsbeschränkt), Strandbadweg 20, 58566 Kierspe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lothar Lißon, Strandbadweg 20, 58566 Kierspe
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.09.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 eingesehen werden.
109 IN 58/22
Amtsgericht Hagen, 10.09.2026
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