Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HandEX GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 153202
EUID
DEK1101.HRB153202
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 194/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
11.06.2024 , 11:45 Uhr
Prüfungstermin
04.12.2025
Stellungnahmefrist
07.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HandEX GmbH ist ein Gläubigerversammlungstermin am 11.06.2024 zur Beschlussfassung über einen außergerichtlichen Vergleich mit der Varengold Bank AG in Höhe von 20.000,00 EUR stattgefunden. Im weiteren Verlauf sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen ist auf den 04.12.2025 festgelegt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung; die Durchführung des Schlusstermins ist im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Beteiligten bis zum 07.0elle April 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis haben. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 17.110,40 EUR bei einem zur Verteilung stehenden Betrag von 30.428,05 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 194/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153202 eingetragenen HandEX GmbH, c/o WeWork, Hermannstraße 13, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Kupitz, und Herrn Asfandyar A…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 194/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153202 eingetragenen HandEX GmbH, c/o WeWork, Hermannstraße 13, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Kupitz, und Herrn Asfandyar Ashraf Malik und Herrn Vincent Lauer,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 17.110,40 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 30.428,05 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67b IN 194/20
Amtsgericht Hamburg, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 194/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153202 eingetragenen HandEX GmbH, c/o WeWork, Hermannstraße 13, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Kupitz, und Herrn Asfandyar A…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 194/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153202 eingetragenen HandEX GmbH, c/o WeWork, Hermannstraße 13, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Kupitz, und Herrn Asfandyar Ashraf Malik und Herrn Vincent Lauer,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67b IN 194/20
Amtsgericht Hamburg, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 194/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153202 eingetragenen HandEX GmbH, c/o WeWork, Hermannstraße 13, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Kupitz, und Herrn Asfandyar A…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 194/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153202 eingetragenen HandEX GmbH, c/o WeWork, Hermannstraße 13, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Kupitz, und Herrn Asfandyar Ashraf Malik und Herrn Vincent Lauer,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.04.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 194/20
Amtsgericht Hamburg, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 194/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153202 eingetragenen HandEX GmbH, c/o WeWork, Hermannstraße 13, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Kupitz, und Herrn Asfandyar A…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 194/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153202 eingetragenen HandEX GmbH, c/o WeWork, Hermannstraße 13, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Kupitz, und Herrn Asfandyar Ashraf Malik und Herrn Vincent Lauer,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67b IN 194/20
Amtsgericht Hamburg, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 194/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153202 eingetragenen HandEX GmbH, c/o WeWork, Hermannstraße 13, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Kupitz, Herrn Asfandyar Ashra…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 194/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153202 eingetragenen HandEX GmbH, c/o WeWork, Hermannstraße 13, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Kupitz, Herrn Asfandyar Ashraf Malik und Herrn Vincent Lauer
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs mit der Varengold Bank AG, Große Elbstraße 39, 22767 Hamburg, über einen Vergleichsbetrag in Höhe von 20.000,00 EUR zur Abgeltung eines Anfechtungsanspruchs gem. §§ 129, 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
bestimmt auf
Dienstag, 11.06.2024, 11:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
67b IN 194/20
Amtsgericht Hamburg, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 194/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153202 eingetragenen HandEX GmbH, c/o WeWork, Hermannstraße 13, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Kupitz, und Herrn Asfandyar A…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 194/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153202 eingetragenen HandEX GmbH, c/o WeWork, Hermannstraße 13, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Kupitz, und Herrn Asfandyar Ashraf Malik und Herrn Vincent Lauer,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 194/20
Amtsgericht Hamburg, 23.10.2025
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