Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Kurze Straße 7, 37073 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 206651
EUID
DEP2204.HRB206651
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 160/24 GOE
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Köke
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Güterbahnhofstraße 10, 37073 Göttingen
Telefon
0551/9003660
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.11.2025 , 09:03 Uhr
Abweisung des Insolvenzantrags
01.06.2026
Aufhebung
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Reparatur von Handys, Laptops und PCs sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt) ist am 06.11.2025 um 09:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Jens Köke als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.06.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Infolgedessen sind die Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 06.11.2025 am selben Tag aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 160/24 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206651), vertr. d.: Önder Özbey, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom…
74 IN 160/24 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206651), vertr. d.: Önder Özbey, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 06.11.2025 am 01.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 160/24 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206651), vertr. d.: Önder Özbey, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden…
74 IN 160/24 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206651), vertr. d.: Önder Özbey, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 06.11.2025 sind am 01.06.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 63/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206651), vertr. d.: Önder Özbey, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden,…
74 IN 63/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206651), vertr. d.: Önder Özbey, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 160/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206651), vertr. d.: Önder Özbey, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragstellerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolven…
74 IN 160/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206651), vertr. d.: Önder Özbey, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragstellerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 04.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 160/24 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206651), vertr. d.: Önder Özbey, (Geschäftsführer), ist am 06.11.2025 um 09:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeord…
74 IN 160/24 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Handy Reparatur-Shop UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206651), vertr. d.: Önder Özbey, (Geschäftsführer), ist am 06.11.2025 um 09:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Köke, Güterbahnhofstraße 10, 37073 Göttingen, Tel.: 0551/9003660, Fax: 0551/90036629, E-Mail: email@insolvenzverwaltung-goettingen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 06.11.2025
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