Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Rischenauweg 6, 37154 Northeim
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRA 200159
EUID
DEP2204.HRA200159
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
71 IN 6/24 NOM
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.01.2024 , 13:00 Uhr
Eröffnung des Verfahrens
01.04.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.05.2024
Gläubigerversammlung / Prüfungstermin
07.06.2024 , 10:00 Uhr
Stichtag für Widersprüche (schriftliches Verfahren)
28.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG wurde am 22.01.2024 im Antragsverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Daniel Goth bestellt worden. Es wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, darunter ein Verfügungsverbot für die Schuldnerin und ein Verbot der Verrechnung durch Kreditinstitute. Am 01.04.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.05.2024 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 07.06.2024 anberaumt. Im Anschluss an die Anmeldefrist wird die Prüfung der nach Ablauf der Frist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für dieses schriftliche Prüfverfahren ist auf den 13.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG wurde am 22.01.2024 im Antragsverfahren eröffnet, wobei Rechtsanwalt Daniel Goth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und Sicherungsmaßnahmen angeordnet wurden. Am 30.01.2024 erfolgte eine Berichtigung der Vertretungsbefugnis der …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG wurde am 22.01.2024 im Antragsverfahren eröffnet, wobei Rechtsanwalt Daniel Goth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und Sicherungsmaßnahmen angeordnet wurden. Am 30.01.2024 erfolgte eine Berichtigung der Vertretungsbefugnis der persönlich haftenden Gesellschafterin. Das Verfahren ist am 01.04.2024 formell eröffnet worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 15.05.2024. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung und Prüfung der Forderungen fand am 07.06.2024 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für Widersprüche zunächst auf den 13.02.2026 und später auf den 28.03.2025 bestimmt wurde. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 6/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRA 200159), vertr. d.: 1. Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Cuno Götz von Olenhusen, (Ges…
71 IN 6/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRA 200159), vertr. d.: 1. Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Cuno Götz von Olenhusen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 6/24 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRA 200159), vertr. d.: 1. Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Cuno Götz von Olenhuse…
71 IN 6/24 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRA 200159), vertr. d.: 1. Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Cuno Götz von Olenhusen, (Geschäftsführer), 1.2. Felix Götz von Olenhusen, (Geschäftsführer), ist am 22.01.2024 um 13:00 Uhr folgendes angeordnet worden:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, daß Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Es wird der Antragstellerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragstellerin nicht mehr verrechnen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen, 22.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 6/24 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRA 200159),
vertreten durch:
Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
Cuno Götz von Olen…
71 IN 6/24 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRA 200159),
vertreten durch:
Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
Cuno Götz von Olenhusen, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Imkerstraße 5, 30916 Isernhagen,
wird der Beschluss vom 22.02.2024 hinsichtlich des Rubrums dahingehend berichtigt, dass die Hannecke Verwaltungs GmbH nur durch den Geschäftsführer Cuno Götz von Olenhusen und nicht durch den im Beschluss ebenfalls als Geschäftsführer genannten Felix Götz von Olenhusen vertreten wird.
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt auf Antrag der Antragstellerin von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.
Amtsgericht Göttingen, 30.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 71 IN 6/24 NOM Am 01.04.2024 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRA 200159),
vertreten durch:
1. Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim, (persönlich haftende …
Geschäfts-Nr.: 71 IN 6/24 NOM Am 01.04.2024 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRA 200159),
vertreten durch:
1. Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Cuno Götz von Olenhusen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Imkerstraße 5, 30916 Isernhagen,
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Gläubigerversammlungen:
Am Freitag, 07.06.2024, 10:00 Uhr, Saal B 011, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen, eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die evtl. Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), Bestimmung der Rechnungslegungsfrist (§ 66InsO), Entscheidung über Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Entscheidung über die Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO),Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO), Entscheidung über Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO) sowie zur Anhörung zur evtl. Einstellung des Verfahren mangels Masse (§ 207 InsO); sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO bei Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt gilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.05.2024) und dem Prüfungstermin (07.06.2024) liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde bzw.der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
71 IN 6/24 NOM Amtsgericht Göttingen, 01.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 6/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRA 200159), vertr. d.: 1. Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Cuno Götz von Olenhusen, (Ges…
71 IN 6/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRA 200159), vertr. d.: 1. Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Cuno Götz von Olenhusen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 29.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 6/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRA 200159), vertr. d.: 1. Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Cuno Götz von Olenhusen, (Ges…
71 IN 6/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co.KG, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRA 200159), vertr. d.: 1. Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Cuno Götz von Olenhusen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Ausgehend von der zutreffend ermittelten Berechnungsmasse wurden neben der Mindestvergütung Zuschläge in Höhe von insgesamt 84% gewährt für Betriebsfortführung, Wahrnehmung von Arbeitnehmerangelegenheiten sowie Sanierungsbemühungen.
Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden.
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