Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 4559
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HANNEFORTH GmbH & Co. Maschinenfabrik KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRA 4559
EUID
DER2103.HRA4559
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 359/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ines Cammann
Adresse
Paderborner Str. 11, 33415 Verl
Termine & Fristen
Aufhebung
03.09.2026 , 14:57 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HANNEFORTH GmbH & Co. Maschinenfabrik KG ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld am 03.09.2026 um 14:57 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 4559 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die KG durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die HANNEFORTH Gesellschaft mit beschränkter Haftung (HRB 4518, AG Gütersloh), deren Geschäftsführer Harald Hanneforth ist. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ines Cammann. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 359/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 4559 eingetragenen HANNEFORTH GmbH & Co. Maschinenfabrik KG, Brockhagener Str. 116 - 118, 33803 Steinhagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellscha…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 359/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 4559 eingetragenen HANNEFORTH GmbH & Co. Maschinenfabrik KG, Brockhagener Str. 116 - 118, 33803 Steinhagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4518 eingetragene HANNEFORTH Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Brockhagener Str. 116 - 118, 33803 Steinhagen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Harald Hanneforth, Brockhagener Str. 140, 33803 Steinhagen
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl
wird heute, am 03.09.2026, um 14:57 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 359/15
Amtsgericht Bielefeld, 03.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.