Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hans Bingold OHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 4444
EUID
DED3310V.HRA4444
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 79/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.02.2024 , 11:00 Uhr
Eröffnung
20.06.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.07.2024
Gläubigerversammlung
09.08.2024
Masseunzulänglichkeit
13.08.2024
Berichtstermin
21.08.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
21.08.2024 , 10:00 Uhr
Beschlussfassung Abgeltungsvergleich
13.08.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren der Hans Bingold OHG wurde am 02.02.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwältin Hannah Rady als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt ist. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin ist am 20.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Kubusch bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.08.2024 schriftlich anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über verschiedene Angelegenheiten findet am 21.08.2024 um 10:00 Uhr statt. Der Geschäftsbetrieb wird vorläufig fortgeführt, wobei die Insolvenzverwalterin ermächtigt ist, den Betrieb zu schließen. Zudem wurde ein Termin zur Beschlussfassung über einen Abgeltungsvergleich zur persönlichen Haftung der Gesellschafter auf den 13.08.2025 festgesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hans Bingold OHG ist am 20.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 02.02.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Hannah Rady zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rech…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hans Bingold OHG ist am 20.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 02.02.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Hannah Rady zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Kubusch ernannt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.07.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 21.08.2024 anberaumt worden. Im Rahmen der Gläubigerversammlung am 09.08.2024 wurde der Verkauf des Geschäftsbetriebs an die Bentz Trading UG zugestimmt. Am 13.08.2024 hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt. Ein weiterer Termin zur Beschlussfassung über einen Abgeltungsvergleich ist für den 13.08.2025 vorgesehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 79/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Hans Bingold OHG, Bessemerstraße 54-58, 90411 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Neumann Jörg, Neumann Ralph und Neumann Ulrike Margarete Johanna, geb. Förster
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 4444
- Sch…
IN 79/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Hans Bingold OHG, Bessemerstraße 54-58, 90411 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Neumann Jörg, Neumann Ralph und Neumann Ulrike Margarete Johanna, geb. Förster
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 4444
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wellmann Alin, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 233/22 AW09 AW
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 02.02.2024 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Hannah Rady, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg, Telefon: +49(911)598900, Telefax: +49(911)5989011, Email: nuernberg@curator.ag.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Dem Schuldner wird untersagt, Außenstände einzuziehen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände und Bankguthaben einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten und insbesondere Forderungen und Außenstände auf ein von ihr zu errichtendes Verfahrens-Konto einzuziehen und dort zu verwahren.
Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, diese stimmt der Leistung an den Schuldner zu.
Den Gläubigern des Schuldners wird die Aufrechnung oder Verrechnung eingehender Gelder mit Forderungen gegen den Schuldner untersagt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Auskünfte bei Behörden etc. (insbesondere Finanzamt, Hauptzollamt, Gerichtsvollzieher, Kreditinstitute) einzuholen.
Dem Schuldner wird untersagt, bewegliche Gegenstände an Gläubiger, die Aus-oder Absonderungsrechte geltend machen, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters herauszugeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 79/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
Hans Bingold OHG, Bessemerstraße 54-58, 90411 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Neumann Jörg, Neumann Ralph und Neumann Ulrike Margarete Johanna, geb. Förster
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 4444
- Schul…
IN 79/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
Hans Bingold OHG, Bessemerstraße 54-58, 90411 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Neumann Jörg, Neumann Ralph und Neumann Ulrike Margarete Johanna, geb. Förster
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 4444
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wellmann Alin, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 233/22 AW09 AW
Geschäftszweig/Beschäftigung: Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und der Vertrieb von Bilderrahmen
und Spiegeln und der Handel mit Kunstgegenständen.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 20.06.2024 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Kubusch
Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg
Telefon: +49(911)59890-0
Telefax: +49(911)59890-49
Email: nuernberg@curator.ag
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 21.08.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Bereits bekannt besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
- Bestellung eines Gläubigerausschusses erfolgt nicht.
- Der Geschäftsbetrieb der Insolvenzschuldnerin wird vorläufig fortgeführt.
Die Insolvenzverwalterin aber wird ermächtigt, den Geschäftsbetrieb zu schließen.
- Vorsorglich wird auch der Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen
zugestimmt, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO
- Vorsorglich wird die Zustimmung zu den sonstigen zustimmungsbedürftigen, besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen i.S. d. §§ 160, 162 InsO erteilt.
Der Insolvenzverwalterin wird die Führung von Prozessen bzw. der Abschluss von Ver-
gleichen oder Schiedsverträgen zur Vermeidung oder zu Beendigung derartiger Prozes-
se gestattet, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Konkret handelt es sich um die nachfolgenden Rechtsstreitigkeiten:
° Virginie Botschafter ./. Hans Bingold OHG
ArbG Nürnberg, AZ. 13 Ca 4689/22
° Marcel Frasch ./. Hans Bingold OHG
ArbG Nürnberg, Az: 17 Ca 2514/23
° RBS Haus- und Grundstücks GmbH & DDC Grundstücks und Vermögensver-
waltung GmbH in GdbR ./. Hans Bingold OHG
LG Nürnberg-Fürth, Az.: 14 O 5730/23
° Antonio Vizzuso ./. Hans Bingold OHG
ArbG Nürnberg, Az.: 9 Ca 2795/22
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 21.08.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 23.01.2024 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 79/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hans Bingold OHG, Bessemerstraße 54-58, 90411 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Neumann Jörg, Neumann Ralph und Neumann Ulrike Margarete Johanna, geb. Förster
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 4…
IN 79/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hans Bingold OHG, Bessemerstraße 54-58, 90411 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Neumann Jörg, Neumann Ralph und Neumann Ulrike Margarete Johanna, geb. Förster
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 4444
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen Abgeltungsvergleich zur persönlichen Haftung der Gesellschafter der Schuldnerin nach § 93 InsO
wird bestimmt auf
Mittwoch, 13.08.2025, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 79/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hans Bingold OHG, Bessemerstraße 54-58, 90411 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Neumann Jörg, Neumann Ralph und Neumann Ulrike Margarete Johanna, geb. Förster
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 4…
IN 79/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hans Bingold OHG, Bessemerstraße 54-58, 90411 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Neumann Jörg, Neumann Ralph und Neumann Ulrike Margarete Johanna, geb. Förster
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 4444
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wellmann Alin, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 233/22 AW09 AW
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Mittwoch, 21.08.2024, 10:00 Uhr, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Nürnberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
1. Der Verwertung der Insolvenzmasse wird zugestimmt. Der Insolvenzverwalter ist gemäß § 159 InsO berechtigt, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwerten.
Insbesondere stimmt die Gläubigerversammlung dem Verkauf des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin im Ganzen an die Bentz Trading UG (haftungsbeschränkt) zu einem Kaufpreis von insgesamt 11.800 € netto zu.
2. Der Insolvenzverwalter wird nicht mit der Erstellung eines Insolvenzplanes beauftragt, § 157 S. 2 InsO.
3. Die Bestellung eines Gläubigerausschusses erfolgt nicht.
4. Vorsorglich wird die Zustimmung zu den sonstigen zustimmungsbedürftigen, besonders bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. §§ 160, 162 InsO erteilt. Dem Insolvenzverwalter wird die Führung von Prozessen bzw. der Abschluss von Vergleichen oder Schiedsverträgen zur Vermeidung oder zur Beendigung derartiger Prozesse gestattet, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Insbesondere beinhaltet diese Ermächtigung die weitere außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der ermittelten Anfechtungsansprüche sowie den Abschluss entsprechender, wirtschaftlich sinnvoller Vergleiche.
Sofern jedoch der Insolvenzverwalter eine Abgeltung der persönlichen Haftungsansprüche gegen die Gesellschafter der Schuldnerin anstrebt, bleibt eine solche Einigung der Zustimmung der Gläubigerversammlung ausdrücklich vorbehalten.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 09.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 79/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hans Bingold OHG, Bessemerstraße 54-58, 90411 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Neumann Jörg, Neumann Ralph und Neumann Ulrike Margarete Johanna, geb. Förster
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA…
IN 79/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hans Bingold OHG, Bessemerstraße 54-58, 90411 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Neumann Jörg, Neumann Ralph und Neumann Ulrike Margarete Johanna, geb. Förster
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 4444
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wellmann Alin, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 233/22 AW09 AW
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hat der Insolvenzverwalter am 13.08.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.08.2024
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