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Insolvenzprofil
Hans Kremers GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 15638
EUID
DER1504.HRB15638
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 66/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 11:07 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.03.2024
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
30.04.2024
Prüfungstermin
08.08.2024
Prüfungstermin
18.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
der Großhandel mit Fleisch- und Wurstwaren und alle Geschäfte, die diesem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hans Kremers GmbH ist am 01.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin die Masse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Nils Meißner bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 21.03.2024. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 30.04.2024. Eine Gläubigerversammlung wurde vorerst nicht einberufen, das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Am 07.02.2024 wurde der Eröffnungsbeschluss abgeändert, sodass die Kassenführung bei der Schuldnerin verbleibt und Zahlungen weiterhin an die Schuldnerin zu leisten sind. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft; der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 08.08.2024.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hans Kremers GmbH wurde am 01.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Nils Meißner als Sachwalter bestellt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 21.03.2024. Ein Stichtag fü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hans Kremers GmbH wurde am 01.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Nils Meißner als Sachwalter bestellt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 21.03.2024. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 30.04.2024. Im Februar 2024 wurde die Anordnung geändert, wonach Zahlungen wieder direkt an die Schuldnerin zu leisten waren. Das Verfahren war zunächst als Insolvenzplanverfahren angelegt; ein Plan wurde am 11.10.2024 bestätigt. Aufgrund des Ausbleibens einer wichtigen Investor-Zahlung von 500.000 EUR scheiterte der Plan jedoch. Das Gericht setzte das Verfahren nach Scheitern des Plans fort und hob die Eigenverwaltung auf. Der bisherige Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Nils Meißner, wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Weitere Prüfungstermine für nachträglich angemeldete Forderungen waren der 08.08.2024 und der 18.09.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2024, um 11:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nils Meißner, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach , Tel. Nr.02161 2476940 , Fax Nr. 021612476949.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Sachwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der
30.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Sachwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§160 InsO) bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
32 IN 66/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird der Beschluss vom 01.02.2024 über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens insoweit abgeändert, dass folgender Satz aufgehoben wird:
"Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Sachwalter."
Statt dessen wird angeordnet:
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, an die Schuldnerin zu leisten. Die Kassenführung verbleibt bei der Schuldnerin.
Mönchengladbach, 07.02.2024
Amtsgericht
32 IN 66/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
32 IN 66/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 27.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird das Insolvenzverfahren nach Scheitern des Insolvenzplans fortgesetzt.
Die Anordnung der Eigenverwaltung wird antragsgemäß aufgehoben (§ 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO).
Der bisherige Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Nils Meißner, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach, Tel.: 02161 2476940 , Fax: 02161 2476949, wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Gründe:
Das Insolvenzverfahren ist fortzusetzen, da trotz der Rechtskraft des Beschlusses vom 04.10.2024 über die Bestätigung des Insolvenzplans die Voraussetzungen für die Verfahrensaufhebung gemäß § 258 InsO nicht vorliegen.
Die im Insolvenzplan vom 11.10.2024 ausgewiesene Quotenzahlung basierte u.a. auf der Zahlung eines Investors von 500.000,00 EUR auf das für Zwecke der Verteilung eingerichtete Treuhandkonto des Sachwalters. Die fällige Verpflichtung des Investors wurde trotz entsprechender, intensiver Bemühungen der Geschäftsleitung der Schuldnerin und des Sachwalters ohne Begründung nicht erfüllt. Darüber hinaus sah der Insolvenzplan eine Befriedigung der Gläubiger aus dem bestehenden Forderungsbestand vor. Die hierfür notwendige Fortführung des Geschäftsbetriebs sollte durch die zugesicherten Liquiditätshilfen des Investors gesichert werden, insbesondere im Hinblick auf die Vorfinanzierung künftiger Wareneinkünfte. Da Zahlungen des Investors ausblieben, kann der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin nicht mehr fortgeführt werden. Dies hat zur Folge, dass die Umsetzung des Insolvenzplans nicht mehr möglich und dieser damit gescheitert ist.
Aus diesem Grund ist das Insolvenzverfahren fortzusetzen. Das Gericht schließt sich der Auffassung des Amtsgerichts Hamburg im Beschluss vom 03.02.2023, 67e IN 20/13) an. Dieses führt aus, dass mit der Rechtskraft des Insolvenzplans zwar das Insolvenzplanverfahren endet, nicht jedoch das Insolvenzverfahren an sich. In § 258 Abs. 1 InsO ist als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die fortbestehende Durchführbarkeit des Insolvenzplans hineinzulesen. Ergibt sich nach Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses, aber vor Aufhebung des Verfahrens nach § 258 Abs. 1 InsO, dass die im Plan vorgesehenen Zahlungen vom Schuldner nicht geleistet werden können, oder liegt ein sonstiger Umstand vor, der zur Undurchführbarkeit des Plans führt, ist das Insolvenzverfahren entgegen dem Wortlaut des § 258 Abs. 1 InsO nicht von Amts wegen aufzuheben. Vielmehr ist durch deklaratorischen Beschluss auszusprechen, dass das Insolvenzverfahren nach Scheitern des Insolvenzplans fortgesetzt wird.
Zudem läge auch die Voraussetzung des § 258 Abs. 2 InsO für eine Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht vor. Bei einer Fortsetzung des Insolvenzplanverfahrens bestünde nunmehr wegen der ausgebliebenen Zahlungen des Investors und der dadurch bedingten Einstellung des Geschäftsbetriebes keine hinreichende Sicherheit für die Deckung der Verfahrenskosten und sonstigen Masseverbindlichkeiten.
32 IN 66/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 02.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
32 IN 66/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 21.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
ist …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Montag, 04.11.2024, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, 1. Etage, Sitzungssaal C 115.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
32 IN 66/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 14.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15638 eingetragenen Hans Kremers GmbH, Dieselstraße 27-33, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Kremers,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
32 IN 66/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 29.10.2024
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