Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hansa Luftbild AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Airportallee 1, 48268 Greven
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 15420
EUID
DER2706.HRB15420
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
70 IN 18/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.04.2026 , 14:10 Uhr
Eröffnung
27.07.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.10.2026
Berichtstermin
27.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Gründung, der Erwerb, die Fortführung und die Veräußerung von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung und Verwertung der sonstigen Vermögensinteressen der Gesellschaft. Dies gilt insbesondere für Unternehmen oder Beteiligungen deren Tätigkeitsfelder in der Bearbeitung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Erzeugung, Anwendung und Verwertung geodätischer und anderer raumbezogener Daten und Informationen und der Entwicklung, dem Betrieb, der Beratung sowie dem Handel in Verbindung mit Geräten, Hardware, Software und Methoden, die im o. g. Aufgabenzusammenhang Verwendung finden können, liegen. Die Gesellschaft wird keine Geschäfte tätigen, die gesetzlich einer Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach § 34 c GewO, dem Rechtsberatunsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz oder dem Kreditwesengesetz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 15.04.2026 um 14:10 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hansa Luftbild AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15420, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch den Gesellschafter Herrn Jörg Haupt vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp aus Münster bestellt worden. Es ist verfügt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Luftbild AG ist am 27.07.2026 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet ein Antrag der Schuldnerin vom 09.04.2026. Zuvor waren am 15.04.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp zum vorläufi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Luftbild AG ist am 27.07.2026 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet ein Antrag der Schuldnerin vom 09.04.2026. Zuvor waren am 15.04.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 06.10.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.10.2026. Unterlagen werden ab dem 13.10.2026 zur Einsicht niedergelegt. Am 03.08.2026 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 18/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15420 eingetragenen Hansa Luftbild AG, Airportallee 1, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Jörg Haupt, Fütingsweg 60, 47805 Krefe…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 18/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15420 eingetragenen Hansa Luftbild AG, Airportallee 1, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Jörg Haupt, Fütingsweg 60, 47805 Krefeld
ist am 15.04.2026, um 14:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70 IN 18/26
Amtsgericht Münster, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 18/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15420 eingetragenen Hansa Luftbild AG, Airportallee 1, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Jörg Haupt, Fütingsweg 60, 47805 Krefeld
wird wegen Zahlungsunfähigkeit un…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 18/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15420 eingetragenen Hansa Luftbild AG, Airportallee 1, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Jörg Haupt, Fütingsweg 60, 47805 Krefeld
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.07.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerinim Ganzen
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70 IN 18/26
Münster, 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 18/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15420 eingetragenen Hansa Luftbild AG, Airportallee 1, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Jörg Haupt, Fütingsweg 60, 47805 Krefeld
ist am …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 18/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15420 eingetragenen Hansa Luftbild AG, Airportallee 1, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Jörg Haupt, Fütingsweg 60, 47805 Krefeld
ist am 03.08.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70 IN 18/26
Amtsgericht Münster, 03.08.2026
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