Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hanseatic Service Group GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Randersweide 1, 21035 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 142319
EUID
DEK1101.HRB142319
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 66/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc-André Borchert
Adresse
Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
Telefon
040 - 524 760 0 - 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.04.2026 , 18:12 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und das Angebot von Dienstleistungskonzepten in den Fachbereichen Security, Reinigung und Personalservice am Markt sowie die damit verbundene operative Umsetzung und/oder Beratung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 13.04.2026 um 18:12 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hanseatic Service Group GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft mit dem Gegenstand der Entwicklung und des Angebots von Dienstleistungskonzepten, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142319. Vertreten wird sie durch die Geschäftsführer Sadri Abdulai und UL Murat. Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 66/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hanseatic Service Group GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und das Angebot von Dienstleistungskonzepten in den , Friedrich-Ebert-Damm 204, 22047 Hamburg (AG Hamburg, HRB 142319), vertr. d.: Sadri Ab…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 66/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hanseatic Service Group GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und das Angebot von Dienstleistungskonzepten in den , Friedrich-Ebert-Damm 204, 22047 Hamburg (AG Hamburg, HRB 142319), vertr. d.: Sadri Abdulai, UL Murat, (Geschäftsführer), ist am 13.04.2026 um 18:12 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, Tel.: 040 - 524 760 0 - 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67b IN 66/26
Amtsgericht Hamburg, 13.04.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.