Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hanseatische Regio Wash GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 37653
EUID
DEU1104.HRB37653
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
560 IN 186/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Frank Zühlke
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
17.12.2024 , 13:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hanseatische Regio Wash GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Dresden hat einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung anberaumt. In dieser soll über die Zustimmung zu einem Vergleich zur Abgeltung der Insolvenzanfechtung gemäß §§ 131, 133 InsO aus Mietzahlung sowie zur Abgeltung des Vermieterpfandrechtes entschieden werden. Der Vergleich sieht eine Zahlung von 5.950,00 EUR an die Insolvenzmasse und eine Zahlung von 446,45 EUR an die Prime Tiergarten GmbH vor. Die Gläubigerversammlung findet am 17.12.2024 statt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 186/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hanseatische Regio Wash GmbH, Liebstädter Straße 5, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37653
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Zühlke
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversamml…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 186/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hanseatische Regio Wash GmbH, Liebstädter Straße 5, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37653
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Zühlke
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Vergleiches - zur der Abgeltung der Insolvenzanfechtung gem. §§ 131, 133 InsO aus Mietzahlung an die Prime Tiergarten GmbH , Vergleichszahlung von 5.950,00 EUR an die Insolvenzmasse - zur Abgeltung des Vermieterpfandrechtes durch Zahlung von 446,45 EUR an die Prime Tiergarten GmbH. beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 17.12.2024, 13:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
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Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
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