Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hansen Bau-Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 10765
EUID
DEX1721R.HRB10765
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 62/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc Schaumann
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Lauenburger Straße 15, 21493 Schwarzenbek
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
23.08.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
20.02.2025
Frist für Einwendungen und Stellungnahmen
25.09.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansen Bau-Logistik GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Schwarzenbek ist. Im Verfahren sind verschiedene Schritte dokumentiert. Zunächst wurde den Beteiligten Gelegenheit gegeben, innerhalb von zwei Wochen ab dem 08.01.2024 Stellung zu einem Antrag auf Vergütungsvorschuss des Insolvenzverwalters zu nehmen. Später wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung bestimmt. Dieser Termin findet am 23.08.2024 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal 4 des Amtsgerichts Schwarzenbek statt. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zu einem beabsichtigten Vergleichsabschluss gemäß dem Protokoll des Landgerichts Flensburg vom 04.07.2024 (Az. 10 ARG 160/23), das eine Werklohnforderung in Höhe von 586.682,46 € betrifft. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansen Bau-Logistik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Schwarzenbek ist. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Bekanntmachungen veröffentlicht. Zunächst wurde den Beteiligten Gelegenheit gegeben,…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansen Bau-Logistik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Schwarzenbek ist. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Bekanntmachungen veröffentlicht. Zunächst wurde den Beteiligten Gelegenheit gegeben, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu einem Antrag auf Vergütungsvorschuss des Insolvenzverwalters zu nehmen. Später wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem beabsichtigten Vergleichsabschluss gemäß Protokoll des Landgerichts Flensburg vom 04.07.2024 angesetzt. Dieser Termin betraf eine Werklohnforderung in Höhe von 586.682,46 €. Der Termin zur Beschlussfassung war für den 23.08.2024 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal 4 des Amtsgerichts Schwarzenbek anberaumt. Gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. In einer weiteren Bekanntmachung vom 09.01.2025 wurde bekannt gegeben, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) mit den Tabellenblattnummern 20-23 im schriftlichen Verfahren erfolgt. Der Prüfungsstichtag ist der 20.02.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansen Bau-Logistik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, zuständig für die Anmeldung beim Amtsgericht Schwarzenbek als Insolvenzgericht. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Bekanntmachungen veröffentlicht. Zunächst wurde den Beteiligten Gel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansen Bau-Logistik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, zuständig für die Anmeldung beim Amtsgericht Schwarzenbek als Insolvenzgericht. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Bekanntmachungen veröffentlicht. Zunächst wurde den Beteiligten Gelegenheit gegeben, Stellung zu einem Antrag auf Vergütungsvorschuss des Insolvenzverwalters zu nehmen. Später wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem beabsichtigten Vergleichsabschluss bezüglich einer Werklohnforderung angesetzt. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag festgelegt wurde. Das Verfahren befindet sich nun in der Schlussphase. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Erörterung der Schlussrechnung und Einwendungen wurden im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 25.09.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und Anträge vorzulegen. Mit Beschluss vom 14.08.2026 wurde der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansen Bau-Logistik GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Hoffmann, wird beim Amtsgericht Schwarzenbek geführt (Az. 1 IN 62/21). Im Januar 2024 wurde den Beteiligten Gelegenheit gegeben, zu einem Antrag auf Vergütungsvorschuss des Insolvenzverwalters Stellung …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansen Bau-Logistik GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Hoffmann, wird beim Amtsgericht Schwarzenbek geführt (Az. 1 IN 62/21). Im Januar 2024 wurde den Beteiligten Gelegenheit gegeben, zu einem Antrag auf Vergütungsvorschuss des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen. Im Juli 2024 wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem beabsichtigten Vergleichsabschluss bestimmt, der sich auf eine Werklohnforderung in Höhe von 586.682,46 € bezog; dieser Termin war für den 23.08.2024 angesetzt. Im Januar 2025 erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungsstichtag auf den 20.02.2025 festgelegt wurde. Im August 2026 wurde die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten bis zum 25.09.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Stellungnahmen zu den Vergütungsanträgen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Im Oktober 2026 wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Marc Schaumann, festgesetzt. Die Festsetzung basierte auf einem unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 230.353,12 EUR und berücksichtigte eine Erhöhung des Regelsatzes um 22 % wegen der Betriebsfortführung. Die Beträge wurden gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 62/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hansen Bau-Logistik GmbH, Röntgenstraße 8 b, 21493 Schwarzenbek, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Hoffmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10765 HL
- Schuldnerin -
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wird allen Beteiligten Gelegenheit gegeben innerhalb von 2…
1 IN 62/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hansen Bau-Logistik GmbH, Röntgenstraße 8 b, 21493 Schwarzenbek, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Hoffmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10765 HL
- Schuldnerin -
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wird allen Beteiligten Gelegenheit gegeben innerhalb von 2 Wochen zu dem Antrag auf Vergütungsvorschuss des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen. Der Vorschussantrag kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 08.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 62/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hansen Bau-Logistik GmbH, Röntgenstraße 8 b, 21493 Schwarzenbek, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Hoffmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10765 HL
- Schuldnerin -
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Beschluss:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigervers…
1 IN 62/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hansen Bau-Logistik GmbH, Röntgenstraße 8 b, 21493 Schwarzenbek, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Hoffmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10765 HL
- Schuldnerin -
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Beschluss:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem beabsichtigten Vergleichsabschluss gemäß Protokoll des Landgerichtes Flensburg vom 04.07.2024, Az. 10 ARG 160/23 betreffend die Werklohnforderung über 586.682,46 €
wird bestimmt auf
Freitag, 23.08.2024, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 4, Amtsgericht Schwarzenbek, Möllner Straße 20, 21493 Schwarzenbek
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 10.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 62/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hansen Bau-Logistik GmbH, Röntgenstraße 8 b, 21493 Schwarzenbek, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Hoffmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10765 HL
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 09.01.2025 nachträglich angemeldete…
1 IN 62/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hansen Bau-Logistik GmbH, Röntgenstraße 8 b, 21493 Schwarzenbek, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Hoffmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10765 HL
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 09.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20-23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 20.02.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 09.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 62/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hansen Bau-Logistik GmbH, Röntgenstraße 8 b, 21493 Schwarzenbek, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Hoffmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10765 HL
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschl…
1 IN 62/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hansen Bau-Logistik GmbH, Röntgenstraße 8 b, 21493 Schwarzenbek, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Hoffmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10765 HL
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung aller Beteiligten zu den Vergütungsanträgen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Stellungnahmen zu den Vergütungsanträgen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schwarzenbek erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 14.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 62/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hansen Bau-Logistik GmbH, Röntgenstraße 8 b, 21493 Schwarzenbek, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Hoffmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10765 HL
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläuf…
1 IN 62/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hansen Bau-Logistik GmbH, Röntgenstraße 8 b, 21493 Schwarzenbek, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Hoffmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10765 HL
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc Schaumann, Lauenburger Straße 15, 21493 Schwarzenbek, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 09.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 230.353,12 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 22 % wegen der erfolgten Betriebsfortführung.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 09.06.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 22 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 05.10.2026
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