Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Verwaltung eignen Vermögens sowie die Aufstellung von Spielautomaten gem. § 33 GewO sowie der Betrieb eines Bistros, eines Internetcafe´s und eines Imbisses.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAPPYPLAY GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 18.08.2025 bestand. Anschließend wurde ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis angesetzt, wobei Anträge bis zum 17.10.2025 einzureichen waren. Das Insolvenzgericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der verfügbare Massebestand beträgt voraussichtlich 11.849,64 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen nach § 38 InsO beträgt 103.970,05 EUR. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden durch Beschluss festgesetzt, wobei von einer Insolvenzmasse in Höhe von 18.187,07 EUR ausgegangen und die Regelvergütung nach § 2 InsVV angewendet wurde. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
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