Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rockstylz UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Carl-Zeiss-Straße 43, 63322 Rödermark
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 54641
EUID
DEM1114.HRB54641
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 44/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer
Kanzlei
MENTOR SOCIETÄT AG
Adresse
Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau
Telefon
06181/66993-0
Termine & Fristen
Eröffnung
15.07.2025 , 12:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.09.2025
Prüfungstermin
13.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Produktion und der Vertrieb von Fan-Artikeln sowie der Erwerb der dazu notwendigen Lizenzen bzw. Markenrechte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 15.07.2025 um 12:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rockstylz UG (haftungsbeschränkt) eröffnet worden. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat festgestellt, dass die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer bestellt worden. Das Verfahren wird gemäß § 5 Absatz 2 InsO schriftlich durchgeführt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 22.09.2025. Es wird ein schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung angesetzt. In dieser sollen unter anderem die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, die Zwischenrechnungslegung und die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens beschlossen werden. Gläubiger haben eventuelle Anträge oder Einwendungen bis zum 13.10.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen. Am 26.08.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 44/25
Am 15.07.2025 um 12:05 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Rockstylz UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiss-Straße 43, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main, HRB 54641), vertr. d.: Murat Kaleciklioglu, Dreieichstraße 15D, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer).
Zur…
Geschäftsnummer: 8 IN 44/25
Am 15.07.2025 um 12:05 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Rockstylz UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiss-Straße 43, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main, HRB 54641), vertr. d.: Murat Kaleciklioglu, Dreieichstraße 15D, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer).
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, D 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.
Anmeldefrist: 22.09.2025.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 22.09.2025.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Es wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 13.10.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 44/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Rockstylz UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiss-Straße 43, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 54641),
vertreten durch:
Murat Kaleciklioglu, Dreieichstraße 15D, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dreibholz & Watzl…
8 IN 44/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Rockstylz UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiss-Straße 43, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 54641),
vertreten durch:
Murat Kaleciklioglu, Dreieichstraße 15D, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dreibholz & Watzlawik, Meckelstraße 66, 42287 Wuppertal,
wird heute, am 15.07.2025 um 12:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, D 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer vom 10.07.2025.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 44/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rockstylz UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiss-Straße 43, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 54641), vertr. d.: Murat Kaleciklioglu, Dreieichstraße 15D, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer),hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass di…
8 IN 44/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rockstylz UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiss-Straße 43, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 54641), vertr. d.: Murat Kaleciklioglu, Dreieichstraße 15D, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer),hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.08.2025
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