Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hardheim Würzburger Straße 8-12 GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42288
EUID
DEM1114.HRA42288
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 603/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/365 069 980
Termine & Fristen
Eröffnung
15.09.2026 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.10.2026
Widerspruchsfrist
18.11.2026
Berichtstermin
25.11.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 15.09.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hardheim Würzburger Straße 8-12 GmbH & Co. KG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Gemäß § 67 Abs. 1 InsO ist ein Gläubigerausschuss eingesetzt worden, bestehend aus der Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eG und Rechtsanwalt Thomas Rittmeister. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 30.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Für die Prüfung der angemeldeten Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Widersprüche gegen angemeldete Forderungen können bis zum 18.11.2026 beim Insolvenzgericht eingelegt werden. Am 25.11.2026 findet eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) statt, in der unter anderem über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Beschlussgegenstände entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 603/24. Am 15.09.2026 um 09:15 Uhr ist über das Vermögen der Hardheim Würzburger Straße 8-12 GmbH & Co. KG, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42288), vertr. d.: Schoofs Immobilien Frankfurt GmbH, (Komplementärin), diese vertr. d.: 1. Mohamed Younis, 63263 Neu-Is…
Geschäftsnummer: 8 IN 603/24. Am 15.09.2026 um 09:15 Uhr ist über das Vermögen der Hardheim Würzburger Straße 8-12 GmbH & Co. KG, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42288), vertr. d.: Schoofs Immobilien Frankfurt GmbH, (Komplementärin), diese vertr. d.: 1. Mohamed Younis, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),2. Jürgen Dräger, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 30.10.2026,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Mittwoch, 25.11.2026, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 18.11.2026 schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt. Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Gemäß §§ 160 Abs. 1, 276 S 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
15.09.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 603/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hardheim Würzburger Straße 8-12 GmbH & Co. KG, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42288),
vertreten durch: Schoofs Immobilien Frankfurt GmbH, (Ko…
Amtsgericht Offenbach am Main
15.09.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 603/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hardheim Würzburger Straße 8-12 GmbH & Co. KG, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42288),
vertreten durch: Schoofs Immobilien Frankfurt GmbH, (Komplementärin),
vertreten durch:
1. Mohamed Younis, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),
2. Jürgen Dräger, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WELLENSIEK Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter PartG mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main,
wird heute um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Gemäß § 67 Abs. I InsO wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eG, vertreten durch Fau Pia Weinkamm, geschäftsansässig: Theaterstr. 28, 97070 Würzburg,
- Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, Reimer Rechtsanwälte, kanzleiansässig: Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt am Main.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs.2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs.4 InsO unter der Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zur elektronischen Zustellung erklären können.
Bezüglich der personenbezogenen Daten wird gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 5 InsO auf folgendes hingewiesen:
Es gelten die Löschungsfristen nach § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2007 (BGBl. I S. 509).
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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