Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 788
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HARDO Maschinenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Grüner Sand 78, 32107 Bad Salzuflen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 788
EUID
DER2307.HRB788
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 51/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit nicht mehr vorliegt
25.01.2024
Prüfungsstichtag
09.10.2024
Prüfungsstichtag
02.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Produktion, Vertrieb und Großhandel für Schuhmaschinen und Klebemaschinen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben bzw. zu pachten. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HARDO Maschinenbau GmbH ist die Masseunzulänglichkeit nicht mehr gegeben, wie der Insolvenzverwalter am 25.01.2024 angezeigt hat. Im Rahmen des laufenden Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag ist der 02.1erm 2025. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss bis spätestens zu diesem Datum beim Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HARDO Maschinenbau GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stefan Stodolka, hat am 25.01.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit nicht mehr vorliegt. Das Gericht hat daraufhin die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im sc…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HARDO Maschinenbau GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stefan Stodolka, hat am 25.01.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit nicht mehr vorliegt. Das Gericht hat daraufhin die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der erste festgelegte Prüfungsstichtag war der 09.10.2024. Da dieser Termin verstrichen ist, wurde ein neuer Prüfungsstichtag für den 02.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 51/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 788 eingetragenen HARDO Maschinenbau GmbH, Grüner Sand 78, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hauke Michael Immig und Herrn Ingo Hausd…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 51/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 788 eingetragenen HARDO Maschinenbau GmbH, Grüner Sand 78, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hauke Michael Immig und Herrn Ingo Hausdorf
Geschäftszweig: Die Produktion, Vertrieb und Großhandel für Schuhmaschinen und Klebemaschinen aller Art u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Moltkestr. 12, 32756 Detmold
ist am 25.01.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit nicht mehr vorliegt.
10 IN 51/23
Amtsgericht Detmold, 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 51/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 788 eingetragenen HARDO Maschinenbau GmbH, Grüner Sand 78, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hauke Michael Immig und Herrn Ingo Hausd…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 51/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 788 eingetragenen HARDO Maschinenbau GmbH, Grüner Sand 78, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hauke Michael Immig und Herrn Ingo Hausdorf
Geschäftszweig: Die Produktion, Vertrieb und Großhandel für Schuhmaschinen und Klebemaschinen aller Art u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Auguste-Bracht-Weg 1, 32758 Detmold
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 51/23
Amtsgericht Detmold, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 51/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 788 eingetragenen HARDO Maschinenbau GmbH, Grüner Sand 78, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hauke Michael Immig und Herrn Ingo Hausd…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 51/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 788 eingetragenen HARDO Maschinenbau GmbH, Grüner Sand 78, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hauke Michael Immig und Herrn Ingo Hausdorf
Geschäftszweig: Die Produktion, Vertrieb und Großhandel für Schuhmaschinen und Klebemaschinen aller Art u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Moltkestr. 12, 32756 Detmold
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 51/23
Amtsgericht Detmold, 09.09.2024
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