Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Has.e GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Obermarkt 14, 02826 Görlitz
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 34528
EUID
DEU1104.HRB34528
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
557 IN 1556/17
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Schlussrechnung
27.03.2026
Beschluss Vergütung vorläufiger Verwalter
30.04.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
29.05.2026
Frist Stellungnahme Schlussrechnung
24.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Eventmanagement, Betreiben von Spielhallen nach § 33 I GewO, Aufstellen von Spielgeräten, Betreiben von Bistro´s, Gaststätten und Restaurants.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Has.e GmbH ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet. Den Beteiligten steht bis zum 29.05.2026 Gelegenheit zur Einreichung von Widersprüchen bei Gericht zu. Parallel dazu wurden dem vorläufigen Insolvenzverwalter sowie dem endgültigen Insolvenzverwalter Vergütungen, Auslagenpauschalen und Zustellauslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 30.04.2026 festgesetzt. Für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Verwalters diente ein Vermögenswert von 58.920,89 EUR als Grundlage, wobei 25 % der Regelvergütung festgesetzt wurden. Die freie Masse beträgt gemäß Schlussrechnung vom 27.03.2026 95.741,22 EUR. Gegen die Festsetzungsbeschlüsse kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Has.e GmbH in Görlitz ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet. Die Frist zum Widerspruch gegen diese Forderungen endet am 29.05.2026. Dem vorläufigen Insolvenzv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Has.e GmbH in Görlitz ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet. Die Frist zum Widerspruch gegen diese Forderungen endet am 29.05.2026. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sowie dem endgültigen Insolvenzverwalter wurden Vergütung und Auslagenpauschale mit Beschluss vom 30.04.2026 festgesetzt. Grundlage für die Vergütungsrechnung des vorläufigen Verwalters war ein Vermögenswert von 58.920,89 EUR. Für den endgültigen Verwalter betrug die freie Masse gemäß Schlussrechnung vom 27.03.2026 95.741,22 EUR. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren fortgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Insolvenzgläubiger können Stellungnahmen zur Schlussrechnung und zum Forderungsverzeichnis bis zum 24.08.2026 einreichen. Zur Verteilung stehen Forderungen von 187.486,44 EUR gegenüber einer verfügbaren Masse von ca. 24.959,36 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1556/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Has.e GmbH, Obermarkt 14, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 34528
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Menzel
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1556/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Has.e GmbH, Obermarkt 14, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 34528
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Menzel
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 29.05.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jörg Spies, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1556/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Has.e GmbH, Obermarkt 14, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 34528
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Menzel
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und A…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1556/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Has.e GmbH, Obermarkt 14, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 34528
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Menzel
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 30.04.2026 festgesetzt.
Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 58.920,89 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Vom Regelsatz der Vergütung wurden 25 % als Vergütung für den vorläufigen Verwalter festgesetzt.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1556/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Has.e GmbH, Obermarkt 14, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 34528
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Menzel
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung, Auslagenpauschal…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1556/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Has.e GmbH, Obermarkt 14, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 34528
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Menzel
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung, Auslagenpauschale und Zustellauslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 30.04.2026 festgesetzt.
Gemäß Schlussrechnung vom 27.03.2026 beträgt die durch den Verwalter erwirtschaftete freie Masse 95.741,22 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV wurde festgesetzt.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Der Zuschlag für die übertragenen Zustellauslagen wurde gemäß BGH vom 21.03.2013, Az. IX ZB 209/10 festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1556/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Has.e GmbH, Obermarkt 14, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 34528
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Menzel
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren dur…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1556/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Has.e GmbH, Obermarkt 14, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 34528
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Menzel
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Stellungnahmen zur/zum
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 24.08.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 187.486,44 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 24.959,36 EUR zur Verfügung".
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