Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GEHO Systems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Vorwerkstr. 4, 01683 Nossen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 33735
EUID
DEU1104.HRB33735
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
557 IN 1295/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Schlussrechnung
13.04.2026
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
30.04.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
29.05.2026
Stellungnahme Frist Schlussrechnung
24.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb, Handel und Montage von Bauelementen; Kundendienst und Wartung von Bauelementen, im speziellen für Fenster, Türen und Rollläden; Kauf und Verkauf von Immobilien; Hausverwaltung und Hausmeisterdienste; Handel mit Textilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEHO Systems GmbH ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Zunächst wurden dem vorläufigen Insolvenzverwalter Vergütung und Auslagenpauschale mit Beschluss vom 30.04.2026 festgesetzt; Grundlage war ein Vermögenswert von 240.375,83 EUR bei Betriebsfortführung. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters auf Basis der freien Masse in Höhe von 264.291,84 EUR gemäß Schlussrechnung vom 13.04.2026 festgesetzt. Zudem wurden Zustellauslagen zugeschlagen. Das Gericht hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubigern und dem Schuldner steht bis zum 29.05.2026 die Gelegenheit, den Forderungen schriftlich zu widersprechen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEHO Systems GmbH ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Zunächst wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Beschluss vom 30.04.2026 festgesetzt, wobei der Wert des verwalteten Vermögens bei 240.375,83 EUR lag. Im weiteren Verfahrensverlauf wu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEHO Systems GmbH ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Zunächst wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Beschluss vom 30.04.2026 festgesetzt, wobei der Wert des verwalteten Vermögens bei 240.375,83 EUR lag. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters auf Grundlage der Schlussrechnung vom 13.04.2026 festgesetzt; hier betrug die freie Masse 264.291,84 EUR. Es wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 29.05.2026 die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt wurde. Das weitere Verfahren einschließlich des Schlusstermins und der Schlussverteilung wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Insolvenzgläubiger konnten sich bis zum 24.08.2026 zur Schlussrechnung und zum Verteilungsverzeichnis äußern. Für die Schlussverteilung sind Forderungen von 476.032,16 EUR zu berücksichtigen, wobei eine Masse von ca. 77.723,02 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1295/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEHO Systems GmbH, Vorwerkstraße 4, 01683 Nossen, Amtsgericht Dresden , HRB 33735
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Banas
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütu…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1295/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEHO Systems GmbH, Vorwerkstraße 4, 01683 Nossen, Amtsgericht Dresden , HRB 33735
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Banas
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 30.04.2026 festgesetzt.
Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 240.375,83 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Der Bruchteil von 25 % des Regelsatzes als Vergütung für den vorläufigen Verwalter wurde aus folgenden Gründen erhöht: Betriebsfortführung.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1295/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEHO Systems GmbH, Vorwerkstraße 4, 01683 Nossen, Amtsgericht Dresden , HRB 33735
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Banas
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung, Auslagen…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1295/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEHO Systems GmbH, Vorwerkstraße 4, 01683 Nossen, Amtsgericht Dresden , HRB 33735
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Banas
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung, Auslagenpauschale und Zustellauslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 30.04.2026 festgesetzt.
Gemäß Schlussrechnung vom 13.04.2026 beträgt die durch den Verwalter erwirtschaftete freie Masse 264.291,84 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV wurde festgesetzt.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Der Zuschlag für die übertragenen Zustellauslagen wurde gemäß BGH vom 21.03.2013, Az. IX ZB 209/10 festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1295/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEHO Systems GmbH, Vorwerkstraße 4, 01683 Nossen, Amtsgericht Dresden , HRB 33735
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Banas
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzf…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1295/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEHO Systems GmbH, Vorwerkstraße 4, 01683 Nossen, Amtsgericht Dresden , HRB 33735
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Banas
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 29.05.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1295/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEHO Systems GmbH, Vorwerkstraße 4, 01683 Nossen, Amtsgericht Dresden , HRB 33735
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Banas
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfa…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1295/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEHO Systems GmbH, Vorwerkstraße 4, 01683 Nossen, Amtsgericht Dresden , HRB 33735
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Banas
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Stellungnahmen zur/zum
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 24.08.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 476.032,16 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 77.723,02 EUR zur Verfügung".
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