Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hatam Bau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Niedersachsenring 39, 27283 Verden (Aller)
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 212223
EUID
DEP2716.HRB212223
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 74/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jan Kind
Kanzlei
RAe. Esche - Schümann - Commichau
Adresse
Am Markt 1, 28195 Bremen
Telefon
0421/17876-5
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
17.08.2026 , 14:20 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Tiefbauarbeiten und Verlegung von Glasfaserkabeln (LWL und FttH) sowie Rohr- und Leitungsbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Hatam Bau UG (haftungsbeschränkt) ist am 17.08.2026 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Kind bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde vorgehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 74/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hatam Bau UG (haftungsbeschränkt), Niedersachsenring 39, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 212223), vertr. d.: Hatam Haji Rasho, Borsteler Dorfstraße 81, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), ist am 17.08.2026 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwa…
11 IN 74/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hatam Bau UG (haftungsbeschränkt), Niedersachsenring 39, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 212223), vertr. d.: Hatam Haji Rasho, Borsteler Dorfstraße 81, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), ist am 17.08.2026 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Kind, c/o RAe. Esche - Schümann - Commichau, Am Markt 1, 28195 Bremen, Tel.: 0421/17876-5 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 17.08.2026
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