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Insolvenzprofil
HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 5526
EUID
DEG1103.HRB5526
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 135/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Wittkowski
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.03.2025
Schlusstermin
12.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH, Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus, sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Der Prüfungsstichtag für Forderungen ist der 06.03.2025. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist mit Beschluss vom 09.10.2025 festgesetzt worden. Im Rahmen der Kostenfestsetzung des Insolvenzverwalters Dr. Wittkowski wurde eine insolvenzmassebezogene Vergütung auf Basis einer Masse in Höhe von 134.276,73 Euro festgelegt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 212.956,27 Euro, wobei ein zur Verteilung verfügbarer Betrag von ca. 53.719,49 Euro besteht. Der Schlusstermin ist für den 12.0elle.2026 im schriftlichen Verfahren anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH, Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus, wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) durchgeführt und bestimmt auf den 12.0…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH, Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus, wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) durchgeführt und bestimmt auf den 12.02.2026 mit folgender Tagesordnung:
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, gegebenenfalls Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie gegebenenfalls Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 12.02.2026 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 212.956,27 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt ca. 53.719,49 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO.
Amtsgericht Cottbus, den 16. Dezember 2025
Az.: 63 IN 135/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH, Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus, sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Dr. Wittkowski - die Regelvergütung gem. §§ 13, 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl. der…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH, Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus, sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Dr. Wittkowski - die Regelvergütung gem. §§ 13, 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen (hier: 40 Zustellungen á 4,00 Euro) aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 134.276,73 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 16. Dezember 2025
Az.: 63 IN 135/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH, Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus, ist die Vergütung für den vorläufigen Verwalter mit dem Beschluss vom 09.10.2025 festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen w…
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH, Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus, ist die Vergütung für den vorläufigen Verwalter mit dem Beschluss vom 09.10.2025 festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Az: 63 IN 135/18.
Cottbus, den 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH, Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus, wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzglä…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HATIS Haustechnische Installations & Service GmbH, Peitzer Straße 33, 03042 Cottbus, wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 06.03.2025 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Cottbus, den 16. Januar 2025
Az.: 63 IN 135/18
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