Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 7288
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Insolvenzprofil
Hauhinco Maschinenfabrik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRA 7288
EUID
DER2503.HRA7288
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 22/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Chrobok
Rolle
Sachwalter
Adresse
Zweigertstr. 53, 45130 Essen
Telefon
0201 89095710
Termine & Fristen
Antragseingang
29.01.2025
Eröffnung
01.04.2025 , 06:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.05.2025
Berichtstermin
05.06.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
05.06.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 01.04.2025 um 06:00 Uhr das Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen der Hauhinco Maschinenfabrik GmbH & Co. KG eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegen. Das Verfahren wird als Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters durchgeführt. Der Antrag auf Eröffnung ist am 29.01.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Chrobok ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.05.2025 beim Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin und Prüfungstermin für angemeldete Forderungen ist am 05.06.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Essen anberaumt. Zudem wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, dessen Mitglieder bis zur Annahmeerklärung bestimmt sind.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hauhinco Maschinenfabrik GmbH & Co. KG ist am 01.04.2025 um 06:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es handelt sich um ein Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EuInsVO. Anordnung der Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters. Der Antrag …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hauhinco Maschinenfabrik GmbH & Co. KG ist am 01.04.2025 um 06:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es handelt sich um ein Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EuInsVO. Anordnung der Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters. Der Antrag auf Eröffnung ist am 29.01.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Chrobok ernannt. Forderungen sind bis zum 19.05.2025 anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Beschlussfassung der Gläubiger ist am 05.06.2025 anberaumt. Eine vorherige Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 01.04.2025 hat den Berichtstermin ergänzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 22/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 7288 eingetragenen Hauhinco Maschinenfabrik GmbH & Co. KG, Hölterstraße 51, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgeric…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 22/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 7288 eingetragenen Hauhinco Maschinenfabrik GmbH & Co. KG, Hölterstraße 51, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 15196 eingetragene Hauhinco Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Hölterstraße 51, 45549 Sprockhövel, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Koslowski, Hölterstraße 51, 45549 Sprockhövel,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 29.01.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christoph Chrobok, Zweigertstr. 53, 45130 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 30.01.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Johannes Penger, Eckener Straße 3, 58300 Wetter
Euler Hermes Deutschland
Niederlassung der Euler Hermes SA
Herr Rechtsanwalt Tim Wierzbinski, Gasstraße 29, 22761 Hamburg
Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Edmund-Rumpler-Str. 4, 51149 Köln
Dr. Jan Achsnick, Gereonstraße 18-32, 50670 Köln.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 05.06.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 22/25
Essen, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 22/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 7288 eingetragenen Hauhinco Maschinenfabrik GmbH & Co. KG, Hölterstraße 51, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Han…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 22/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 7288 eingetragenen Hauhinco Maschinenfabrik GmbH & Co. KG, Hölterstraße 51, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 15196 eingetragene Hauhinco Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Hölterstraße 51, 45549 Sprockhövel, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Koslowski, Hölterstraße 51, 45549 Sprockhövel,
wird der Beschluss vom 01.04.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er richtig lautet (Änderungen unterstrichen):
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 05.06.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Gründe:
In dem Beschluss vom 01.04.2025 enthielt versehentlich nicht die Anberaumung des Berichtstermins.
162 IN 22/25
Amtsgericht Essen, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 22/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 7288 eingetragenen Hauhinco Maschinenfabrik GmbH & Co. KG, Hölterstraße 51, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 22/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 7288 eingetragenen Hauhinco Maschinenfabrik GmbH & Co. KG, Hölterstraße 51, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 15196 eingetragene Hauhinco Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Hölterstraße 51, 45549 Sprockhövel, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Koslowski, Hölterstraße 51, 45549 Sprockhövel,
wird heute, am 30.01.2025, um 13:40 Uhr, angeordnet (§ 270b InsO):
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Christoph Chrobok, Zweigertstr. 53, 45130 Essen, Telefon: 0201 89095710, Fax: 0201 89095719 bestellt.
Die Anordnung der vorläufigen Sachwaltung gilt als Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2015/848 des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (EUInsVO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Zahlungen der Schuldnerin auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden (§ 21 Abs. 1 S. 1 InsO).
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen vier Wochen vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
Um einen ersten Einleitungsbericht binnen zwei Wochen wird gebeten.
Gründe:
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Essen ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO im hiesigen Bezirk liegen.
Erkenntnisse über die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO über das Vermögen d. Sch. in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liegen dem Gericht nicht vor.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 22/25
Amtsgericht Essen, 30.01.2025
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