Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 der Abgabenordnung. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Gründung, die Übernahme und den Betrieb von Kindertagesstätten und Kindertagespflegen, die Verpflegung betreuter Kinder sowie die Durchführung weiterer sozialpädagogischer Angebote zur Förderung betreuter Kinder. Die Gesellschaft kann auch weitere gemeinnützige Zwecke der Kinder- und Jugendpflege verfolgen.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 27.07.2026 um 12:14 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Haus der kleinen Leute gGmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90236, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Britta Hoff bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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