Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9375
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Haus Kreativ GmbH
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3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dorfstr. 30, 59556 Lippstadt
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 9375
EUID
DER2809.HRB9375
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 29/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Catrin Recker
Adresse
Detmolder Str. 31, 33102 Paderborn
Termine & Fristen
Aufhebung
05.02.2026 , 08:50 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und der Verkauf von Grundbesitz sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung sowie die Durchführung von Hochbauarbeiten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Kreativ GmbH, Lippstadt, ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler ist als Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 05.02.2026 um 8:50 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Gleichzeitig ist eine Nachtragsverteilung angeordnet worden (§ 203 Abs. 1 InsO). Dabei werden frei werdende Kontoguthaben in Höhe von 10.000,00 € sowie ein Zahlbetrag der Quote in Höhe von 1.872,27 € für eine aufschiebend bedingt festgestellte Forderung der VHV-Versicherung verteilt. Der bisherige Insolvenzverwalter Dr. Wolfgang Köhler ist bezüglich der Nachtragsverteilung entlassen und an seiner Stelle die Rechtsanwältin Catrin Recker zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9375 eingetragenen Haus Kreativ GmbH, Dorfstraße 30, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Claudio Campagna, Schwarzer Kamp 7 , 59556 Li…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9375 eingetragenen Haus Kreativ GmbH, Dorfstraße 30, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Claudio Campagna, Schwarzer Kamp 7 , 59556 Lippstadt
wird Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler, Kolpingstr. 17, 59555 Lippstadt aus dem Amt als Insolvenzverwalter bezüglich der durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 05.02.2026 angeordneten Nachtragsverteilung entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwältin Catrin Recker, Detmolder Str. 31, 33102 Paderborn zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
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Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
2 IN 29/23
Amtsgericht Paderborn, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 29/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9375 eingetragenen Haus Kreativ GmbH, Dorfstraße 30, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Claudio Campagna, Schwarzer Kamp 7 , 59556 Lipps…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 29/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9375 eingetragenen Haus Kreativ GmbH, Dorfstraße 30, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Claudio Campagna, Schwarzer Kamp 7 , 59556 Lippstadt
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler, Kolpingstr. 17, 59555 Lippstadt
wird heute, am 05.02.2026, um 8:50 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Es wird folgende Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO):
Frei werdendes Kontoguthaben i.H.v. 10.000,00 € auf dem Guthabenkonto bei der Sparkasse Hellwig-Lippe, Kontonummer 2813054273 nach Wegfall möglicher Eventualverbindlichkeiten aus Gewährleistungsbürgschaften der VHV-Versicherung.
Frei werdender Zahlbetrag der Quote i.H.v. 1.872,27 € der aufschiebend bedingt festgestellten Forderung zugunsten der VHV-Versicherung (lfd. Nr. 6 der Tabelle).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Paderborn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
2 IN 29/23
Amtsgericht Paderborn, 05.02.2026
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