Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Haus Liebenhall GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bismarckstr. 9, 38259 Salzgitter
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 6140
EUID
DEP1103.HRB6140
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 90/19 c
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Jung
Adresse
Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
23.11.2023
Bekanntmachung Vergütungsfestsetzung
16.07.2025
Einspruchsfrist
16.09.2025
Schlusstermin
16.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungsbetrieb in den Bereichen der Gastronomie mit einem Beherbergungsbetrieb nebst Gaststätte, Touristik jeglicher Art, Vermögensverwaltung, Unternehmensberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Liebenhall GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung hat seinen Vergütungsantrag gestellt, der Zuschläge für die Betriebsfortführung beinhaltet. Das Amtsgericht Braunschweig hat am 16.07.2025 die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Verwalters bekannt gegeben. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 102.109,98 EUR zuzüglich Vorsteuer. Es wurde ein Zuschlag von 33,87 % auf die Regelvergütung gewährt. Zustellungskosten in Höhe von 156,00 EUR wurden festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin findet am 16.09.2025 im schriftlichen Verfahren statt. Bis zu diesem Termin können Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 84.011,04 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 97.205,09 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 90/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Liebenhall GmbH, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6140), vertr. d.: Achim Teichmann, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festg…
272 IN 90/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Liebenhall GmbH, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6140), vertr. d.: Achim Teichmann, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 43 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.11.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 102.109,98 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 30.566,45 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 50 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Grundvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 33,87 % ergibt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 156,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 52 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 90/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Liebenhall GmbH, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6140), vertr. d.: Achim Teichmann, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 16.09.2025 findet …
272 IN 90/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Liebenhall GmbH, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6140), vertr. d.: Achim Teichmann, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 16.09.2025 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen können schriftlich bis zum 16.09.2025 erhoben werden.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 16.07.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 90/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Liebenhall GmbH, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6140), vertr. d.: Achim Teichmann, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des I…
272 IN 90/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Liebenhall GmbH, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6140), vertr. d.: Achim Teichmann, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 06.04.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
GeschäftsNr.: 272 IN 90/19 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Liebenhall GmbH, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6140), vertr. d.: Achim Teichmann, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung, soll die Schlussverteilung e…
GeschäftsNr.: 272 IN 90/19 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Liebenhall GmbH, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6140), vertr. d.: Achim Teichmann, Bismarckstraße 9, 38259 Salzgitter, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 84.011,04 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 97.205,09 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 272 IN 90/19 c - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 06.04.20245
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