Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Haus- und Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Kampweg 15, 06463 Falkenstein/Harz OT Meisdorf
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 28868
Stammkapital
100,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB28868
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 473/23 (381)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.01.2024 , 10:45 Uhr
Eröffnung
28.05.2024 , 15:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.07.2024
Berichtstermin
05.08.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
06.05.2026
Besondere Gläubigerversammlung
08.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hausmeistertätigkeiten, Baudienstleistungen, Einbau genormter Baufertigteile, Garten- und Landschaftsbau, Putz-, Maler- und Tapezierarbeiten
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Ausbaugewerbe
Geschäftstätigkeit
Baudienstleistungen, Einbau von Baufertigteilen, Garten- und Landschaftsbau sowie Putz-, Maler- und Tapezierarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus- und Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt) wurde am 28.05.2024 durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marcello Di Stefano. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 05.07.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 05.08.2024. Später hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus- und Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt) wurde am 28.05.2024 durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marcello Di Stefano bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 05.07.2024. Der Stichtag für…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus- und Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt) wurde am 28.05.2024 durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marcello Di Stefano bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 05.07.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 05.08.2024, an dem unter anderem Widersprüche gegen Forderungen oder Anträge bezüglich des Insolvenzverwalters einzureichen waren. Im weiteren Verfahrensverlauf ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Am 06.05.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren ist für den 08.09.2026 bestimmt, der der Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen dient, insbesondere zum Verzicht auf Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer Klaus Portius in Höhe von 26.611,92 Euro.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Haus- und Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Meisdorf, Kampweg 15, 06463 Falkenstein/Harz, Hausmeistertätigkeiten, Baudienstleistungen, Einbau genormter Baufertigteile, Garten- und Landschaftsbau, Putz-, Maler- und Tapezierarbeiten (AG Stendal, HRB 28868), vertr. d.…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Haus- und Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Meisdorf, Kampweg 15, 06463 Falkenstein/Harz, Hausmeistertätigkeiten, Baudienstleistungen, Einbau genormter Baufertigteile, Garten- und Landschaftsbau, Putz-, Maler- und Tapezierarbeiten (AG Stendal, HRB 28868), vertr. d.: Klaus Portius, Kampweg 15, 06463 Falkenstein/Harz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 05.05.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
- 340 IN 473/23 (381) - (06.05.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 473/23 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haus- und Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Meisdorf, Kampweg 15, 06463 Falkenstein/Harz, Hausmeistertätigkeiten, Baudienstleistungen, Einbau genormter Baufertigteile, Garten- und Landschaftsbau, Putz-, Maler- und Tapezierarbeiten (AG Ste…
340 IN 473/23 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haus- und Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Meisdorf, Kampweg 15, 06463 Falkenstein/Harz, Hausmeistertätigkeiten, Baudienstleistungen, Einbau genormter Baufertigteile, Garten- und Landschaftsbau, Putz-, Maler- und Tapezierarbeiten (AG Stendal, HRB 28868), vertr. d.: Klaus Portius, (Geschäftsführer), ist am 31.01.2024 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der Antragsgegnerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt.
Andere Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, c/o DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt RA´e, Sternstraße 30, 39104 Magdeburg, Tel.: 0341/46258131, Fax: 0341/46258140, E-Mail: info@diligens-rechtsanwaelte.de, Internet: www.diligens-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 31.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Haus- und Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Meisdorf, Kampweg 15, 06463 Falkenstein/Harz, Hausmeistertätigkeiten, Baudienstleistungen, Einbau genormter Baufertigteile, Garten- und Landschaftsbau, Putz-, Maler- und Tapezierarbeiten (AG Stendal, HRB 28868), vertr. d.: Kl…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Haus- und Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Meisdorf, Kampweg 15, 06463 Falkenstein/Harz, Hausmeistertätigkeiten, Baudienstleistungen, Einbau genormter Baufertigteile, Garten- und Landschaftsbau, Putz-, Maler- und Tapezierarbeiten (AG Stendal, HRB 28868), vertr. d.: Klaus Portius, Kampweg 15, 06463 Falkenstein/Harz, (Geschäftsführer), ist am 28.05.2024 um 15:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, c/o DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt RA´e, Sternstraße 30, 39104 Magdeburg, Tel.: 0341/46258131, Fax: 0341/46258140, E-Mail: info@diligens-rechtsanwaelte.de, Internet: www.diligens-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.07.2024 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 05.08.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.07.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (05.08.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 29.05.2024 - (340 IN 473/23 (381))
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 473/23 (381): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus- und Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Meisdorf, Kampweg 15, 06463 Falkenstein/Harz, Hausmeistertätigkeiten, Baudienstleistungen, Einbau genormter Baufertigteile, Garten- und Landschaftsbau, Putz-, Maler- und Tapezierarbeiten (AG Stendal, H…
340 IN 473/23 (381): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus- und Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Meisdorf, Kampweg 15, 06463 Falkenstein/Harz, Hausmeistertätigkeiten, Baudienstleistungen, Einbau genormter Baufertigteile, Garten- und Landschaftsbau, Putz-, Maler- und Tapezierarbeiten (AG Stendal, HRB 28868), vertr. d.: Klaus Portius, Kampweg 15, 06463 Falkenstein/Harz, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet.
Es wird auf Antrag des Insolvenzverwalters Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt. Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der
08.09.2026.
Der Termin dient der Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Zustimmung zum Verzicht auf die streitige Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber dem Geschäftsführer Herrn Klaus Portius gemäß § 15b InsO in Höhe von
€ 26.611,92.
Hinweis:
Bis zum Stichtag müssen die Abstimmungserklärungen der Gläubiger schriftlich unter Angabe der Geschäftsnummer bei Gericht eingegangen sein.
Gehen bis zum Stichtag keine Abstimmungserklärungen ein, gilt die Zustimmung der Gläubiger als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.07.2026 und vom 11.08.2026 kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 18.08.2026
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