Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hauskrankenpflege Brabandt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 23190
EUID
DEU1206.HRB23190
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
420 IN 480/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig
Kanzlei
Schultze Braun
Adresse
Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz
Telefon
0371 382370
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.03.2025 , 12:42 Uhr
Eröffnung
01.05.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.06.2025
Berichtstermin
24.07.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
24.07.2025 , 11:00 Uhr
Beschlussfassung
10.12.2025 , 13:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen und/ oder kranken Personen im ambulanten und stationären Bereich
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hauskrankenpflege Brabandt GmbH ist am 01.05.2025 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Dr. Dirk Herzig, der am 11.03.2025 bestellt wurde. Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 12.06.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung sowie ein Prüfungstermin für angemeldete Forderungen sind auf den 24.07.2025 anberaumt worden. In einer späteren Entscheidung vom 25.11.2025 wird ein weiterer Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung auf den 10.12.2025 bestimmt, auf dessen Tagesordnung die Ermächtigung des Insolvenzverwalters steht, mit der Pflege mit Herz GmbH einen Unternehmenskaufvertrag zu schließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 480/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hauskrankenpflege Brabandt GmbH, Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 23190
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Kuhring
Geschäftszweig: Betreuung und Pflege von pflege…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 480/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hauskrankenpflege Brabandt GmbH, Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 23190
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Kuhring
Geschäftszweig: Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen und/oder kranken Personen im ambulanten und stationären Bereich. Weitere Dienstleistungen des ambulanten Pflegedienstes mit integrierter Tagespflege umfassen Sanitätshaus, Fahr- und Begleitservice, Hauswirtschaft und Haushaltshilfe
- wurde am 01.05.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Telefon geschäftlich: 0371 382370 Telefax: 0371 3823710 Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 12.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Donnerstag, 24.07.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Donnerstag, 24.07.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 480/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hauskrankenpflege Brabandt GmbH, Chemnitzer Straße 19, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 23190
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Kuhring
ergeht am 25.11.2025 nachfolgende Entsch…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 480/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hauskrankenpflege Brabandt GmbH, Chemnitzer Straße 19, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 23190
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Kuhring
ergeht am 25.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 10.12.2025
13:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Die Gläubigerversammlung ermächtigt den Insolvenzverwalter, Herrn RA Dr. Herzig, mit der Pflege mit Herz GmbH einen Unternehmenskaufvertrag zu schließen.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 480/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hauskrankenpflege Brabandt GmbH, Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 23190
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Kuhring
- wurde am 11.03.2025 um 12:42 Uhr Dr…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 480/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hauskrankenpflege Brabandt GmbH, Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 23190
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Kuhring
- wurde am 11.03.2025 um 12:42 Uhr Dr. Dirk Herzig, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 382370, Telefax 0371 3823710, Email geschäftlich dherzig@schultze-braun.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde der Schuldnerin verboten, über Gegenstände der schuldnerischen Vermögensmasse zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 2 09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php werden.
Internetportal aufgerufen
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