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Insolvenzprofil
Hausmeisterservice Both UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Saarland
Adresse
Am Homburg 5, 66123 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 102936
EUID
DEV1109.HRB102936
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
106 IN 56/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
04.04.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.06.2024
Berichtstermin
27.06.2024
Prüfungstermin
23.09.2024
Schlusstermin
19.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Hausmeisterservice.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hausmeisterservice Both UG ist am 04.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage waren Anträge der Schuldnerin sowie eines Gläubigers im Oktober 2023. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Hartmann ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger mussten bis zum 06.06.2024 angemeldet werden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 27.06.2024. Im weiteren Verlauf wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Beteiligten bis zum 19.02.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 2.336,03 EUR zur Verfügung, während die Forderungen dieser Rangklasse 57.983,97 EUR betragen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde auf der Grundlage einer Masse von 16.660,00 EUR festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hausmeisterservice Both UG ist am 04.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage waren Anträge der Schuldnerin sowie eines Gläubigers im Oktober 2023. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Hartmann ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubige…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hausmeisterservice Both UG ist am 04.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage waren Anträge der Schuldnerin sowie eines Gläubigers im Oktober 2023. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Hartmann ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger mussten bis zum 06.06.2024 angemeldet werden. Ein Berichts- und Prüfungstermin war für den 27.06.2024 angesetzt. Nachträglich angemeldete Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 23.09.2024 war. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt und eine Anhörung zum Vergütungsantrag durchgeführt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 2.336,03 EUR zur Verfügung, während die Forderungen insgesamt 57.983,97 EUR betragen. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 19.02.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102936 eingetragenen Hausmeisterservice Both UG, Am Homburg 5, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Both,…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102936 eingetragenen Hausmeisterservice Both UG, Am Homburg 5, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Both,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 57.983,97 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.336,03 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 11 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
106 IN 56/23
Amtsgericht Saarbrücken, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102936 eingetragenen Hausmeisterservice Both UG (haftungsbeschränkt), Am Homburg 5, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102936 eingetragenen Hausmeisterservice Both UG (haftungsbeschränkt), Am Homburg 5, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Both,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
19.02.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 11 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
106 IN 56/23
Amtsgericht Saarbrücken, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102936 eingetragenen Hausmeisterservice Both UG, Am Homburg 5, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Both,…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102936 eingetragenen Hausmeisterservice Both UG, Am Homburg 5, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Both,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 16.660,00 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.11.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 11 eingesehen werden.
106 IN 56/23
Amtsgericht Saarbrücken, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 56/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102936 eingetragenen Hausmeisterservice Both UG (haftungsbeschränkt), Am Homburg 5, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Both,
wird…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 56/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102936 eingetragenen Hausmeisterservice Both UG (haftungsbeschränkt), Am Homburg 5, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Both,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 04.04.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 12.10.2023 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 106 IN 56/23 und 106 IN 59/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Alexander Hartmann, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken, Telefon: 0681/ 859 150, Fax: 0681/ 859 1515.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld.
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
- ggf. zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 11 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Hinweis:
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
106 IN 56/23
Saarbrücken, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102936 eingetragenen Hausmeisterservice Both UG (haftungsbeschränkt), Am Homburg 5, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102936 eingetragenen Hausmeisterservice Both UG (haftungsbeschränkt), Am Homburg 5, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Both,
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 10.11.2025 wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 04.12.2025 zu den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Die Vergütungsanträge nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer 11aus.Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 11 eingesehen werden.
106 IN 56/23
Amtsgericht Saarbrücken, 20.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102936 eingetragenen Hausmeisterservice Both UG, Am Homburg 5, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Both,…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102936 eingetragenen Hausmeisterservice Both UG, Am Homburg 5, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Both,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 11 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
106 IN 56/23
Amtsgericht Saarbrücken, 20.08.2024
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