Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MAS Bellia & Stabla GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Untertürkheimer Straße 35, 66117 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 16237
EUID
DEV1109.HRB16237
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
110 IN 34/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
16.07.2024 , 14:24 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
29.01.2025
Gläubigerversammlung
27.01.2026 , 08:40 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Wartung und Instandhaltung von Industrieanlagen, die Überwachung von Unfallverhütungsvorschriften (UVV) an Krananlagen, Tür- und Toranlagen, sonstige Dienstleistungen auf dem Gebiet des Maschinenanlagen- und Industriemontageservices sowie artverwandte Dienstleistungen aller Art, die Arbeitnehmerüberlassung, der Vertrieb von Industrieprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAS Bellia & Stabla GmbH ist am 16.07.2024 um 14:24 Uhr eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Glasow bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist. Im weiteren Verfahrensverlauf ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bestimmt worden. Diese findet am 27.01.2026 statt und betrifft die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Stahlhandel Schaller GmbH.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAS Bellia & Stabla GmbH ist am 16.07.2024 um 14:24 Uhr eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Glasow bestellt worden, dem ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden ist. Am 29.01.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eing…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAS Bellia & Stabla GmbH ist am 16.07.2024 um 14:24 Uhr eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Glasow bestellt worden, dem ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden ist. Am 29.01.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen. Im weiteren Verfahrensverlauf ist eine Gläubigerversammlung für den 27.01.2026 anberaumt worden, um über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters abzustimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 34/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16237 eingetragenen MAS Bellia & Stabla GmbH, Untertürkheimer Straße 35, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Notgeschäftsführ…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 34/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16237 eingetragenen MAS Bellia & Stabla GmbH, Untertürkheimer Straße 35, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Notgeschäftsführer
Herrn Johannes Ely,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
- Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Stahlhandel Schaller GmbH über die Abgeltung der Ansprüche aus den Rechnungen mit den Re-Nr. R240014, R240020 und R240039 gemäß Schreiben des Verwalters vom 18.12.2025,
bestimmt auf
Dienstag, 27.01.2026, 08:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
110 IN 34/24
Amtsgericht Saarbrücken, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 34/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16237 eingetragenen MAS Bellia & Stabla GmbH, Untertürkheimer Straße 35, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschä…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 34/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16237 eingetragenen MAS Bellia & Stabla GmbH, Untertürkheimer Straße 35, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Ely,
Geschäftszweig: Die Wartung und Instandhaltung von Industrieanlagen
ist am 16.07.2024, um 14:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Glasow, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
110 IN 34/24
Amtsgericht Saarbrücken, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 34/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16237 eingetragenen MAS Bellia & Stabla GmbH, Untertürkheimer Straße 35, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 34/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16237 eingetragenen MAS Bellia & Stabla GmbH, Untertürkheimer Straße 35, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Ely,
ist am 29.01.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
110 IN 34/24
Amtsgericht Saarbrücken, 30.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 34/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16237 eingetragenen MAS Bellia & Stabla GmbH, Untertürkheimer Straße 35, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Ely,
Geschä…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 34/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16237 eingetragenen MAS Bellia & Stabla GmbH, Untertürkheimer Straße 35, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Ely,
Geschäftszweig: Die Wartung und Instandhaltung von Industrieanlagen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2024, um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Glasow, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, Telefon: 0681/ 7097 790, Fax: 0681/ 7097 7910.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 10.12.2024, 08:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 19 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
110 IN 34/24
Saarbrücken, 01.10.2024
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