Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Haustechnik Sangerhausen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 8328
EUID
DEW1215.HRB8328
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 311/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Florian Schulz
Adresse
Heinrich-Mann-Weg 24, 06333 Hettstedt
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
07.01.2025
Bekanntmachung
09.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haustechnik Sangerhausen GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Florian Schulz hat am 07.01.2025 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat diese Anzeige am 09.01.2025 bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 311/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haustechnik Sangerhausen GmbH, Hasentorstr. 5, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 8328), vertr. d.: Florian Schulz, Heinrich-Mann-Weg 24, 06333 Hettstedt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 07.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolv…
59 IN 311/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haustechnik Sangerhausen GmbH, Hasentorstr. 5, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 8328), vertr. d.: Florian Schulz, Heinrich-Mann-Weg 24, 06333 Hettstedt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 07.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Halle (Saale), 09.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 311/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haustechnik Sangerhausen GmbH, Hasentorstr. 5, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 8328), vertr. d.: Florian Schulz, Heinrich-Mann-Weg 24, 06333 Hettstedt, (Geschäftsführer), ist am 27.08.2024 um 16:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der A…
59 IN 311/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haustechnik Sangerhausen GmbH, Hasentorstr. 5, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 8328), vertr. d.: Florian Schulz, Heinrich-Mann-Weg 24, 06333 Hettstedt, (Geschäftsführer), ist am 27.08.2024 um 16:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, c/o Rechtsanwälte Wallner Weiß, Merseburger Straße 73, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/614080, Fax: 0345/6140810, E-Mail: halle@wallnerweiss.de, Internet: www.wallnerweiss.info bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 27.08.2024
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