Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 24867
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Haval UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Heidestraße 7, 06842 Dessau-Roßlau
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 24867
EUID
DEW1215.HRB24867
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 155/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich
Adresse
Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle (Saale)
Telefon
0345/530490
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
28.11.2024 , 11:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.12.2024
Berichtstermin
20.01.2025 , 09:10 Uhr
Prüfungstermin
20.01.2025 , 09:10 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Großhandel, Bauunternehmer, Reinigungsservice, Automatenaufsteller, Immobilien An- und Verkauf, Arbeitsvermittlung und Personalvermittlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 28.11.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haval UG (haftungsbeschränkt) eröffnet worden. Die Schuldnerin hat ihren Sitz in Dessau-Roßlau und wird durch den Geschäftsführer Mehmet Yildirim vertreten. Zur Insolvenzverwalterin ist Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 23.12.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Am Montag, den 20.01.2025, findet um 09:10 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung statt. Diese dient der Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin, der Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie der Entscheidung über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere matters of importance gemäß InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 155/24: Über das Vermögen der Haval UG (haftungsbeschränkt), Heidestraße 7, 06842 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 24867), vertr. d.: Mehmet Yildirim, Lüderitzstraße 48, 13351 Berlin, (Geschäftsführer), ist am 28.11.2024 um 11:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kauffrau Do…
2 IN 155/24: Über das Vermögen der Haval UG (haftungsbeschränkt), Heidestraße 7, 06842 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 24867), vertr. d.: Mehmet Yildirim, Lüderitzstraße 48, 13351 Berlin, (Geschäftsführer), ist am 28.11.2024 um 11:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich, Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle (Saale), Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/5304926, E-Mail: eckert-halle@eckert.law.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.12.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 20.01.2025, 09:10 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 28.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.