Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
havle Abwicklungs- GmbH vertr. d. d. GF: Gowrynath Sivaganeshamoorthy
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Oberescher Weg 7, 53501 Grafschaft
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 22989
EUID
DET2210V.HRB22989
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 81/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Termine & Fristen
Bekanntmachung Stellungnahmefrist
22.04.2024
Festsetzung Vergütung
28.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Betrieb einer Plattform sowie von Hardware zur Förderung nachhaltiger Mobilität, insbesondere Elektromobilität sowie die Erbringung von allen Arten von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Hierzu zählen auch Outsourcing-Dienstleistungen und das Vermitteln von Fachkräften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, solange hierfür keine Erlaubnis nach dem KWG erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der havle Abwicklungs- GmbH ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hat am 22.04.2024 beschlossen, der Schuldnerin, den Insolvenzgläubigern und dem Gläubigerausschuss Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu geben. Die Frist zur Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung. Am 28.05.2024 hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Jens Lieser, festgesetzt. Die Berechnungsmasse betrug 3.835.756,36 EUR. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % der regulären Insolvenzverwaltervergütung, zuzüglich verschiedener Zuschläge für Betriebsfortführung, übertragende Sanierung, hohe Mitarbeiter- und Gläubigeranzahl. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht vollständig zu veröffentlichen, sondern nur auszugsweise. Der vorläufige Insolvenzverwalter darf den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 81/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der havle Abwicklungs- GmbH vertr. d. d. GF: Gowrynath Sivaganeshamoorthy, Vischeler Str. 9, 53505 Kalenborn (AG Koblenz, HRB 22989), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entsche…
6 IN 81/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der havle Abwicklungs- GmbH vertr. d. d. GF: Gowrynath Sivaganeshamoorthy, Vischeler Str. 9, 53505 Kalenborn (AG Koblenz, HRB 22989), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 22.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 81/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der havle Abwicklungs- GmbH vertr. d. d. GF: Gowrynath Sivaganeshamoorthy, Vischeler Str. 9, 53505 Kalenborn (AG Koblenz, HRB 22989), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. …
6 IN 81/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der havle Abwicklungs- GmbH vertr. d. d. GF: Gowrynath Sivaganeshamoorthy, Vischeler Str. 9, 53505 Kalenborn (AG Koblenz, HRB 22989), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 165 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 18.04.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 3.835.756,36 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Es wurden folgende Zuschläge gewährt, § 3 InsVV:
Für die Betriebsfortführung: 0,50
Für die übertragende Sanierung: 0,75
Für die hohe Anzahl an Mitarbeitern: 0,25
Für die hohe Anzahl an Gläubigern: 0,15
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 28.05.2024
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